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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Nachstehende genehmigte Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wird gemäß § 97, Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt gemäß § 97 (5) der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Zeit vom

17. Juli 2023 bis 28. Juli 2023

während der allgemeinen Dienststunden

Montag, Dienstag, Donnerstag

von 08.00-12.00

und 13.00-16.00 Uhr

Mittwoch

von 08.00-12.00

und 14.00-19.00 Uhr

Freitag

von 08.00-12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Finanzabteilung, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld, öffentlich aus.

36154 Hosenfeld, 14. Juli 2023

DER GEMEINDEVORSTAND DER
GEMEINDE HOSENFELD
(Siegel)  —  Peter Malolepszy
Bürgermeister

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 2 3

der Gemeinde Hosenfeld

gemäß Muster 1 zu § 60 Satz1 Nr. 1 (§94 i.V.m. § 97 HGO)

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld am 26. Januar 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

10.690.200 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

10.641.200 EUR

mit einem Saldo von

49.000 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

11.200 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

11.200 EUR

mit einem Überschuss von

60.200 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

485.200 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

997.800 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.998.600 EUR

mit einem Saldo von

-1.000.800 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

905.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

613.600 EUR

mit einem Saldo von

291.400 EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des

Haushaltsjahres von

224.200 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 905.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5[1]

Nachrichtlich: Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2023

sind wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

1.1

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

auf

340 v.H.

1.2

für Grundstücke

(Grundsteuer B)

auf

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

auf

380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 26. Januar 2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.

36154 Hosenfeld, den 26. Januar 2023

DER GEMEINDEVORSTAND DER
GEMEINDE HOSENFELD

[1] Die Steuerhebesätze sind durch separate Hebesatzsatzungen mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.Dezember 2014 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.

-Peter Malolepszy-
Bürgermeister

Genehmigung

Fulda, 09.05.2023

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hosenfeld für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von

905.000,-- Euro

(in Worten: „neunhundertfünftausend Euro“)

In Vertretung
(Siegel) — Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter