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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 3/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift

Zweckverband„Gruppenklärwerk Hosenfeld – Großenlüder

Niederschrift

über die 07. öffentliche Sitzung

der Verbandsversammlung vom 19.12.2023

Beginn der Sitzung

19:05 Uhr

Ende der Sitzung

20:05 Uhr

Anwesende

Anmerkungen

Stellv. Vorsitzender

Gesang Horst

Gremiumsmitglied

Balzer Günter

Rotter Hans-Jürgen

Peter Schnabel

(Vertretung für Siegfried Weber)

Verbandsvorstandsmitglied

Malolepszy Peter

Kasseckert Hubert

Bürgermeister Fritsch Florian

Mitglied der Verwaltung

Honikel Stefan

Schriftführer

Döppenschmidt Martin

Abwesende

Anmerkungen

Weber Siegfried

Münker Christoph-Peter

Becker Micha

Mathes Thilo

Zur Beurkundung

Stellv. Verbandsvorsitzender

gez. Gesang Horst

Schriftführer

gez. Döppenschmidt Martin

Vorbemerkungen

Der Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.

Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.

Tagesordnung

TOP Nr.

Beratungsgegenstand

1.

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

2.

Jahresabschluss 2022

Kenntnisnahme vom Prüfungsbericht des Fachdienstes Revision des Landkreises Fulda zum Jahresabschluss 2022 und Entlastung des Verbandsvorstandes

3.

Haushaltsplan 2024

Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024

4.

Baumaßnahmen an der Kläranlage Kleinlüder, Sachstandsbericht

5.

Definition einer Erheblichkeitsgrenze gemäß § 12 GemHVO

6.

Anfragen/Verschiedenes

zu TOP 1

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Es bestehen keine Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 19.12.2022.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

zu TOP 2

Jahresabschluss 2022

Kenntnisnahme vom Prüfungsbericht des Fachdienstes Revision des Landkreises Fulda zum Jahresabschluss 2022 und Entlastung des Verbandsvorstandes

Der Verbandsvorstand nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht des Fachdienstes Revision des Landkreises Fulda über den Jahresabschluss 2022 und der damit verbundenen Schlussbilanz des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.731.837,25 EUR. Er stellt den Jahresabschluss gemäß § 114 HGO fest und empfiehlt die Weitergabe des Prüfberichts an die Verbandsversammlung.

Abstimmung:

4

Dafür,

0

Dagegen,

0

Enthaltungen

zu TOP 3

Haushaltsplan 2024

Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024

Die Verbandsversammlung beschließt:

1.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird entsprechend der Vorlage des Verbandsvorstandes beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

2.

Die Verbandsversammlung nimmt von der Finanzplanung für den Planungszeitraum 2023 – 2027 Kenntnis.

3.

Der Finanzstatusbericht ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmung:

4

Dafür,

0

Dagegen,

0

Enthaltungen

zu TOP 4

Baumaßnahmen an der Kläranlage Kleinlüder, Sachstandsbericht

Bauamtsleiter Martin Döppenschmidt informiert über die Baumaßnahmen auf der Kläranlage Kleinlüder im Jahr 2023:

-

Der Bandeindicker wurde montiert und ist seit Juni 2023 in Betrieb.

-

Die Erneuerung der Dachfläche am Funktionsgebäude wurde im Dezember 2023 abgeschlossen.

-

Die Erneuerung der Plattenbelüftung im Belebungsbecken verzögert sich aufgrund von Lieferproblemen für die Belüfter. Die voraussichtliche Ausführung (mit Abstimmung der Unteren Wasserbehörde) wird für den Zeitraum März – Juni 2024 eingeplant.

-

Die Photovoltaikanlage ist in Planung, ein Förderantrag muss noch gestellt werden.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

zu TOP 5

Definition einer Erheblichkeitsgrenze gemäß § 12 GemHVO

Die Verbandsversammlung beschließt, die gemäß § 12 GemHVO erforderliche Erheblichkeitsgrenze betraglich an das Volumen der Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlage- und immaterielle Anlagevermögen zu knüpfen und auf 25% der durchschnittlichen Gesamtinvestitionssumme aus der jeweiligen Haushaltssatzung der letzten 5 Jahre anzulehnen. Bis auf weiteres wird diese Grenze daher auf gerundet 50.000 EUR festgesetzt. Die gleiche Betragsgrenze gilt auch für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

Der Verbandsvorstand wird daher ermächtigt, über Investitionen sowie über Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und ähnliche Maßnahmen bis zu einem Wert von 50.000 Euro entscheiden zu dürfen.

Abstimmung:

4

Dafür,

0

Dagegen,

0

Enthaltungen

zu TOP 6

Anfragen/Verschiedenes

Für das Frühjahr 2024 ist eine gemeinsame Begehung der Kläranlage mit den Mitgliedern des Vorstands und der Verbandsversammlung vorgesehen, wenn die Optimierungsarbeiten am biologischen Klärbecken laufen und dafür das Becken leergepumpt ist, so dass man einen besseren Einblick gewinnt.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme