Ab Montag, 13.01.2025 ist die Beantragung von Wahlscheinen in Verbindung mit der Ausstellung von Briefwahlunterlagen möglich. Anträge können mündlich oder schriftlich (auch per E-Mail) gestellt werden. Telefonische Antragstellungen sind nicht möglich. Bei der Antragstellung sind der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift anzugeben. Wer den Antrag für eine andere Person stellen möchte, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 02.02.2025 zugestellt. Diese enthalten auch einen Antrag der Briefwahlunterlagen. Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Bundestagswahl und der damit verbundenen Herstellung der Stimmzettel kommt eine Ausgabe der Unterlagen wahrscheinlich erst ab 03.02.2025 in Betracht. Der Zeitraum für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist somit auf zwei Wochen beschränkt und erheblich verkürzt.
Auch wenn die Unterlagen bereits Mitte Januar beantragt wurden, werden diese voraussichtlich dann ab dem 03.02.2025 versandt. Die gestellten Anträge werden der Reihe nach schnellstmöglich abgearbeitet. Wir bitten daher um Verständnis und von Rückfragen abzusehen. Die Unterlagen können auch persönlich im Rathaus abgeholt werden; zudem besteht die Möglichkeit, die Stimme per Briefwahl direkt im Rathaus nach Erhalt der Unterlagen abzugeben.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen muss bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, erfolgen. Danach ist es nur noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich, Briefwahl zu beantragen (plötzliche Erkrankung oder glaubhafte Versicherung, dass ein bereits beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist).
Für diese Zwecke ist das Wahlamt wie folgt erreichbar:
| Freitag, 21.02.2025 | von 08:00 | bis 15:00 Uhr, |
| Samstag, 22.02.2025 | von 10:00 | bis 12:00 Uhr |
| und am Sonntag, 23.02.2025 | von 08:00 | bis 15:00 Uhr. |
Die ausgefüllten Wahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025, bis 18:00 Uhr an der Gemeindeverwaltung Hosenfeld vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.