Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wichtige Informationen zu den Steuerbescheiden 2026

Öffentliche Steuermahnung

In diesen Tagen werden den Steuerpflichtigen der Gemeinde Hosenfeld die Steuerbescheide für das Jahr 2026 bekanntgegeben. Zuerst die Jahresbescheide für die Hundesteuer, die Gewerbesteuer, die Pachtgelder und die Backhausgebühren.

Da einige Wasserzählerstände von Bürgern zu spät geliefert wurden, kommen dann einige Tage später die Hauptbescheide für Grundsteuer, Wasser- und Abwassergebühren, Müll- und Niederschlagswassergebühren.

Am 15. Februar 2026 werden dann die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müll-, Wasser- und Abwassergebühren sowie die Niederschlagswassergebühr) für das I. Quartal 2026 und die Hundesteuer für das 1. Halbjahr 2026 fällig.

Gutschriften und Nachforderungen aus der Wasser- und Abwasserabrechnung 2025 werden mit den Vorauszahlungsbeträgen am 15.02.2026 verrechnet.

Die Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Bescheide bei der Gemeindekasse eingehen. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Fälligkeitstermine automatisch das gebührenpflichtige Mahnverfahren einsetzt. Hierauf wird auch im Heranziehungsbescheid hingewiesen.

Für Rückfragen zu den gemeindlichen Steuerbescheiden (Wasserabrechnung, Müllgebühren etc.) steht das Team der Finanzabteilung unter Tel. 06650 / 9620 -13 oder -14 oder -26 sowie unter der Mail-Adresse: finanzabteilung@gemeinde-hosenfeld.de gerne zur Verfügung.

Gebührenänderungen zum 01.01.2026

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2023 die Gebühr für Schmutzwasser im Haushaltsjahr 2026 von bisher 3,97 EUR pro Kubikmeter auf 3,62 EUR pro Kubikmeter verringert. Diese Veränderung wurde in den Vorauszahlungsbeträgen 2026 bereits berücksichtigt. Gleichzeitig wurde die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,27 EUR pro Quadratmeter versiegelte Fläche auf 0,25 EUR pro Quadratmeter versiegelte Fläche reduziert. Auch diese Veränderung ist auf den aktuellen Abgabenbescheiden eingepflegt.

Der Frischwasserpreis wurde zum 01. Januar 2026 mit gleicher Beschlusslage auf netto 2,28 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 7% erhöht. Dies ergibt brutto einen Frischwasserpreis von 2,44 EUR pro Kubikmeter.

Stundungsanträge

Im Zuge dieser öffentlichen Steuermahnung weisen wir darauf hin, dass Stundungsanträge zu fälligen Zahlungen schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld zu richten sind und nach Beschlussfassung und Genehmigung des Stundungsantrages gemäß Abgabenordnung verzinst werden.

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE HOSENFELD
Frederik Hohnstein
Bürgermeister