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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Steuermahnung

Am 15. August 2022 sind die nachstehenden Steuern und Abgaben fällig:

1.

Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Kanalbenutzungsgebühren und Wassergeld sowie die Niederschlagswassergebühr) für das III. Quartal 2022

2.

Gewerbesteuervorauszahlungen für das III. Quartal 2022

3.

Hundesteuer für das 2. Halbjahr 2022

Soweit diese Abgaben noch nicht entrichtet worden sind und keine Bankabbuchung vereinbart ist, werden die Zahlungspflichtigen gebeten, bis spätestens 31. August 2022 Zahlung zu leisten.

Wird dieser Zahlungstermin nicht eingehalten, tritt automatisch das gebührenpflichtige Mahnverfahren ein.

Stundungsanträge

Im Zuge dieser öffentlichen Steuermahnung weisen wir darauf hin, dass Stundungsanträge zu fälligen Zahlungen an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld zu richten sind und nach Beschlussfassung und Genehmigung des Stundungsantrages gemäß Abgabenordnung verzinst werden.

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE HOSENFELD

Peter Malolepszy
Bürgermeister