Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld hat in ihrer Sitzung am 27.04.2023 den o. g. Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans in einer Größe von ca. 0,2 ha liegt im Osten von Hosenfeld, wird im Norden durch die Amtshausstraße mit anschließender Bebauung, im Osten durch Bebauung, im Süden durch landwirtschaftliche Fläche und im Westen durch die Forsthausstraße mit anschließender Bebauung begrenzt und umfasst in der Gemarkung Hosenfeld, Flur 23, Flurstück 2 teilweise.
Die Lage des Plangebiets ist aus untenstehender Skizze ohne Maßstab ersichtlich.
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben.
Gemäß § 13b BauGB tritt der Bebauungsplan Nr. 18 „Amtshausstraße“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan mit den zugehörigen Unterlagen wird ab sofort im Bauamt in der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld während der allgemeinen Dienststunden:
| Montag bis Freitag von | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| und zusätzlich Mittwoch von | 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan können auch auf der Homepage der Gemeinde Hosenfeld unter folgendem Link:
https://gemeinde-hosenfeld.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf dieser Seite erfolgt auch im Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter:
https://bauleitplanung.hessen./bebauungsplan/gemeinde-hosenfeld-von-a-bis-z
Hosenfeld, 11.08.2023