Aus gegebenem Anlass, möchten wir auf den §10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hinweisen.
Wer über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren möchte, ist wartepflichtig!!! Bei einem abgesenkten Bordstein tritt rechts vor links also außer Kraft!!!
Auf dem beigefügten Bild ist die geschilderte Situation an einem örtlichen Beispiel gut zu erkennen. Die aus der Straße "Am Kreuzsteg" kommenden Verkehrsteilnehmer, sind wartepflichtig! Für Verkehrsteilnehmer welche von einer der anderen drei Straßen in die Kreuzung einfahren, gilt die rechts vor links Regelung. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.