Nachdem Herr Marco Bien, Bergstraße 14, 36154 Hosenfeld-Hainzell, sein Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld niedergelegt hat, scheidet dieser gemäß § 33 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) aus der Gemeindevertretung aus.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der FWG Hosenfeld rückt somit Herr Johannes Schrimpf, Hessenhofstraße 25, 36154 Hosenfeld-Hainzell, gemäß § 34 Abs. 1 KWG in die Gemeindevertretung Hosenfeld nach.
Da auch Herr Johannes Schrimpf auf sein Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet hat, rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der FWG Hosenfeld Herr Andreas Faust, Bornheidestraße 4, 36154 Hosenfeld-Brandlos, gemäß § 34 Abs. 1 KWG in die Gemeindevertretung Hosenfeld nach.
Auch Herr Faust hat auf sein Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet. Somit rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der FWG Hosenfeld Herr Manfred Rützel, Am Altenroth 11, 36154 Hosenfeld-Jossa, gemäß § 34 Abs. 1 KWG in die Gemeindevertretung Hosenfeld nach.
Gegen vorstehende Feststellungen kann jede/r Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller 1, 36154 Hosenfeld, einzulegen.
Hosenfeld, 02.09.2024