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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 39/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022

Nachstehende genehmigte Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wird gemäß § 97, Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 liegt gemäß § 97 (5) der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Zeit vom

04. Oktober 2022 bis 14. Oktober 2022

während der allgemeinen Dienststunden

Montag, Dienstag, Donnerstag

von 08.00-12.00 Uhr

und 13.00-16.00 Uhr

Mittwoch

von 08.00-12.00 Uhr

und 14.00-19.00 Uhr

Freitag

von 08.00-12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Finanzabteilung, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld, öffentlich aus.

36154 Hosenfeld, 30. September 2022

DER GEMEINDEVORSTAND DER

GEMEINDE HOSENFELD

(Siegel)

Peter Malolepszy

Bürgermeister

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 2 2

der Gemeinde Hosenfeld

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld am 17. März 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

9.804.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

9.596.900 EUR

mit einem Saldo von

207.100 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

14.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

10.000 EUR

mit einem Saldo von

4.000 EUR

mit einem Überschuss von

211.100 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

608.550 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.318.500 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.848.100 EUR

mit einem Saldo von

-1.529.600 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.961.600 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

781.600 EUR

mit einem Saldo von

1.180.000 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des

Haushaltsjahres von

258.950 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.961.600 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000 EUR festgesetzt.

§ 51

Nachrichtlich: Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2022 sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

auf

340 v.H.

1.2

für Grundstücke

(Grundsteuer B)

auf

400 v.H.

2. Gewerbesteuer

auf

380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.

36154 Hosenfeld, den 17. März 2022

DER GEMEINDEVORSTAND DER

GEMEINDE HOSENFELD

-Peter Malolepszy-

Bürgermeister

Genehmigung

Fulda, 30.08.2022

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

In Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hosenfeld für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von

1.461.600,-- Euro

(in Worten: „eine Million vierhunderteinundsechzigtausendsechshundert Euro“)

Der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hosenfeld für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehene Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 1.961.600,-- Euro wurde auf 1.461.600,-- Euro reduziert. Die Begründung ist der Haushaltsverfügung zu entnehmen.

2.

In Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hosenfeld für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

250.000,-- Euro

(in Worten: „zweihundertfünfzigtausend Euro“)

In Vertretung

Schmitt

Erster Kreisbeigeordneter

(Siegel)


1 Die Steuerhebesätze sind durch separate Hebesatzsatzungen mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.Dezember 2014 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.