Nachstehende genehmigte Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wird gemäß § 97, Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 liegt gemäß § 97 (5) der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Zeit vom
04. Oktober 2022 bis 14. Oktober 2022
während der allgemeinen Dienststunden
| Montag, Dienstag, Donnerstag | von 08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr |
| Mittwoch | von 08.00-12.00 Uhr und 14.00-19.00 Uhr |
| Freitag | von 08.00-12.00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Finanzabteilung, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld, öffentlich aus.
36154 Hosenfeld, 30. September 2022
| DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE HOSENFELD | |
| (Siegel) | Peter Malolepszy Bürgermeister |
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld am 17. März 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 9.804.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 9.596.900 EUR |
| mit einem Saldo von | 207.100 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 14.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 10.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 4.000 EUR |
| mit einem Überschuss von | 211.100 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 608.550 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.318.500 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.848.100 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.529.600 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.961.600 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 781.600 EUR |
| mit einem Saldo von | 1.180.000 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des | |
| Haushaltsjahres von | 258.950 EUR |
| festgesetzt. | |
| § 2 |
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.961.600 EUR festgesetzt.
| § 3 |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| § 4 |
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000 EUR festgesetzt.
| § 51 |
Nachrichtlich: Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2022 sind wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |||||
| 1.1 | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | ||||
| (Grundsteuer A) | auf | 340 v.H. | |||
| 1.2 | für Grundstücke | ||||
| (Grundsteuer B) | auf | 400 v.H. | |||
| 2. Gewerbesteuer | auf | 380 v.H. | |||
| § 6 |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
| § 7 |
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
| § 8 |
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.
36154 Hosenfeld, den 17. März 2022
| DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE HOSENFELD |
| -Peter Malolepszy- Bürgermeister |
Fulda, 30.08.2022
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
1.
In Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hosenfeld für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von
1.461.600,-- Euro
(in Worten: „eine Million vierhunderteinundsechzigtausendsechshundert Euro“)
Der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hosenfeld für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehene Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 1.961.600,-- Euro wurde auf 1.461.600,-- Euro reduziert. Die Begründung ist der Haushaltsverfügung zu entnehmen.
2.
In Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hosenfeld für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von
250.000,-- Euro
(in Worten: „zweihundertfünfzigtausend Euro“)
In Vertretung
| Schmitt Erster Kreisbeigeordneter | (Siegel) |
1 Die Steuerhebesätze sind durch separate Hebesatzsatzungen mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.Dezember 2014 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.