Leitung Kindertagesstätte
Zum nächst möglichen Zeitpunkt ist die Stelle der
Leitung
der Kindertagesstätte „Kunterbunt“
in Hainzell
in Vollzeit neu zu besetzen.
Die Kindertagesstätte "Kunterbunt" in Hainzell im Landkreis Fulda ist eine kommunale Einrichtung unter der Trägerschaft der Gemeinde Hosenfeld. Der Tagesablauf und die pädagogische Arbeit werden getragen vom situativen Ansatz. Unser Bild vom Kind beeinflusst unser pädagogisches Handeln, welches die Kinder nicht nach bestimmten Mustern formt, sondern die Individualität schätzt und achtet. Alle pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung fühlen sich dafür verantwortlich, das einzelne Kind und seine Familie zu begleiten und zu unterstützen. Dazu beobachten die Erzieher/innen die Kinder, reflektieren sich selbst, stellen eigene Themen zurück und nehmen Rollenwechsel vor, um – mit Blick auf alle Kinder – neue Situationen und Herausforderungen zu erleben, die die Arbeit spannend machen. Derzeit arbeiten wir an einer Teilöffnung des Kindergartens und die Einrichtung ist Modellkindergarten „Kinderrechte gemeinsam nachhaltig umsetzen“.
In der Einrichtung werden bis zu 94 Kinder in fünf Gruppen, davon 2 Krippengruppen, im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt nach dem situativen Konzept betreut. Das Team besteht einschließlich der Leitung derzeit aus 15 Fachkräften und einer Hauswirtschaftskraft.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder gemäß dem Hess. Bildungs- und Erziehungsplan;
- die Weiterentwicklung der Einrichtung und der qualitativen Entwicklung
- die Umsetzung und Einhaltung der pädagogischen Konzeption und wichtigen bedarfsgerechten und qualitativen Weiterentwicklungen;
- die pädagogische und verwaltungsmäßige Leitung der Einrichtung;
- Personalführung, -entwicklung und -einsatz;
- Kooperation und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Träger und den Eltern;
- Verantwortungsübernahme für alle rechtlichen Vorgaben und Inhalte;
- Öffentlichkeitsarbeit;
- Gestaltung von Transparenz in der pädagogischen Arbeit und deren Inhalte gegenüber den Familien und dem Träger.
Ihre Qualifikation und Kompetenzen:
- abgeschlossene Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in oder eine andere gleichwertige Qualifikation entsprechend § 25b Hessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG), z.B. Studium Frühkindliche Bildung, Studium Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit;
- Führungskompetenz mit teamorientierter Mitarbeiterführung, Mitarbeiter-motivation und der Fähigkeit, Fortbildungsbedarf zu erkennen;
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft;
- fachliche Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift;
- Konflikt- und Teamfähigkeit;
- Belastbarkeit und Flexibilität;
- Analyse- und Reflexionsfähigkeit, um die aktuellen Themen der offenen Arbeit in die Praxis umzusetzen.
Wir bieten Ihnen:
- eine verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit;
- eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE) inkl. Zusatzversorgung;
- die Mitwirkung bei Planungs- und Entscheidungsprozessen;
- die Führung eines engagierten Teams;
- ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis;
- Freiraum für eigenverantwortliches Handeln;
- Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung;
- Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge (Entgeltumwandlung);
- eBike-Leasing im Rahmen der Entgeltumwandlung;
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- Angebote im betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Weitere Informationen über unsere Einrichtung und deren Konzeption erhalten Sie unter www.gemeinde-hosenfeld.de/leben-bei-uns/kinder/.
Ihre Bewerbung senden Sie an:
marion.schreiner@grossenlueder.de
oder per Post an die
Interkommunale Personalservicestelle
der Gemeinden Bad Salzschlirf, Flieden,
Großenlüder und Hosenfeld
z. H. Frau Schreiner
St.-Georg-Straße 2
36137 Großenlüder
Dort können Sie auch weitere Informationen unter der Telefon-Nr. 06648 - 9500-53 erhalten.
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Kosten werden nicht erstattet. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt, sondern nach dem Verfahren ordnungsgemäß vernichtet, sofern kein Freiumschlag beigefügt ist oder sie nicht abgeholt werden.