Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 39/2023
Gestaltung Innenteil Seite 4
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen zur Landtagswahl und Direktwahl am 8. Oktober 2023

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

für die Landtagswahl und die Direktwahl des Landrates am 08. Oktober 2023 haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie wie folgt beantragen können:

1. Online-Wahlscheinantrag

Sie können den Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl online beantragen. Diese Möglichkeit besteht bis einschließlich Mittwoch, 04.10.2023. Sie finden den Antrag unter www.gemeinde-hosenfeld.de direkt auf der Startseite. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Wahlaufbewahrungsfristen elektronisch gespeichert.

2. Antragsvordruck

Die Wahlbenachrichtigungen wurden den Wählerinnen und Wählern bis zum 17.09.2023 zugestellt. Auf der Wahlbenachrichtigung ist auch der Antrag für die Briefwahl abgedruckt. Diesen können Sie ausfüllen und dann an die Gemeindeverwaltung zurückgeben (per Post, Einwurf im Briefkasten).

3. Formloser Antrag

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist in Papierform, per E-Mail oder Fax möglich. Der Antragsteller muss hierbei seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!

4. Persönliche Vorsprache

Sie können die Beantragung auch persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Für die Rücksendung der Wahlbriefe entstehen Ihnen keine Kosten, da diese entgeltfrei im Bereich der Deutschen Post AG befördert werden.

Der letzte Zeitpunkt zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, ist Freitag, 06.10.2023 um 13:00 Uhr.

Nach diesem Zeitpunkt ist die Beantragung bis Sonntag, 08.10.2023 um 15:00 Uhr nur möglich für

  • Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, unter bestimmten Voraussetzungen;
  • Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn sie aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können.

Zu diesem Zweck ist das Bürgerbüro am Samstag, 07.10.2023 in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und am Sonntag, 08.10.2023 von 08:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

Sollten Sie Fragen zur Wahl haben, wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Hosenfeld:

Telefon-Nr.:

06650 9620-12

E-Mail:

hauptamt@gemeinde-hosenfeld.de

5. Zustellung der Wahlbriefe an die Gemeindeverwaltung

Wenn Sie ihren Wahlbrief entgeltfrei per Post an die Gemeindeverwaltung zurücksenden möchten, beachten Sie bitte, dass die Deutsche Post empfiehlt, die Unterlagen spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin (Donnerstag, 05.10.2023) in einen Briefkasten einzuwerfen oder in einer Filiale abzugeben.

gez.
Peter Malolepszy
Bürgermeister