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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 39/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift

über die 10. Sitzung in der 12. Wahlperiode (2021-2026) des Ortsbeirates Blankenau

Datum:

Donnerstag, 07.09.2023

Sitzungsort:

Sport- und Bürgerhaus, kleiner Saal

Beginn: 20:00 Uhr

Ende: 21:40 Uhr

Anwesende:

Ortsvorsteher

P

Krah, Hubert

Stellv. Ortsvorsteherin

P

Balzer, Anna

Mitglieder:

P

Balzer, Günter

P

Betzhold, Sascha

P

Faust, Thomas

P

Fegbeutel, Florian

P

Schnabel, Peter

Gäste:

Bürgermeister

P

Malolepszy, Peter

Gemeindevorstand

P

Schnabel, Christoph

Bürger:innen

6 Bürger:innen

Ortsvorsteher Hubert Krah eröffnete die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit nach § 9 der Geschäftsordnung für Ortseiräte der Gemeinde Hosenfeld vom 26.11.2004 fest. Durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Hosenfeld, Nr.34., 25. August 2023 wurde ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen und mehr als die Hälfte der Ortsbeiratsmitglieder ist anwesend.

Tagesordnung:

1.

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

2.

Stellungnahe des OBR zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Blankenau, „Am Stickelstein“

3.

Hangbefestigung in der Stockhausener Straße zwischen den Straßeneinmündungen „Krautgartenweg“ und „Am Berg“

4.

Nutzung der Backhäuser und Umgang mit dem denkmalgeschützten Backhaus in der Von-Walderdorff-Straße nach dem Unfallschaden (Erhaltung, Nutzung)

5.

Wünsche für den Haushalt 2024

6.

Wahl des Hessischen Landtags und des Landrats des Landkreises Fulda

7.

Sachstand Erschließung Bauplätze „Am Berg“ und Ausbau der Straße „Krebsgewann“

8.

Anfragen und Verschiedenes

Erledigung der Tagesordnung:

TOP 1:

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gegen die Niederschrift der Sitzung am 12.04.2023 werden keine Einwände erhoben. Der Antrag auf Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.04.2023 wird einstimmig angenommen.

Abstimmung:

dafür:

7

dagegen:

0

Enthaltung:

0

TOP 2:

Stellungnahe des OBR zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Blankenau, „Am Stickelstein“

Ortsvorsteher Hubert Krah leitete den Tagesordnungspunkt mit einem kurzen Überblick zum Sachstand ein. Die Gemeinde Hosenfeld hat sich im Jahr 2020 per Beschluss der Gemeindevertretung dem Klimaschutz verpflichtet und ist dem Bündnis „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ beigetreten. Auf dem Gemeindegebiet werden bereits erneuerbare Energien gewonnen. Dazu tragen zurzeit vor allem Photovoltaikanlagen auf privaten Dachflächen bei.

  • Die Netto-PV-Fläche beträgt 3,8 ha, die Anlagenleistung beträgt 6,28 MW (6.900.00 kWh) pro Jahr. Bei einem Jahresverbrauch von 3.500kWh/Jahr können damit jährlich rund 2.000 Haushalte mit Strom versorgt werden.
  • Die Kartierung läuft bis Ende September 2023
  • Zum gleichen Zeitpunkt steht die Sichtbarkeitsanalyse zur Verfügung, das Ergebnis wird anschließend der Gemeinde mitgeteilt
  • Dann geht es in die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.

In der Ortsbeiratssitzung am 12.04.2023 hat Christoph Schnabel die Einsehbarkeit der geplanten Anlage in Form einer Fotodokumentation eingehend erläutert. Die Planung der Firma ProWind wurde von allen Anwesenden aufgrund der Größe der Anlage, der Nähe zur Wohnbebauung am Krebsgewann sowie der negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild kritisch gesehen.

Eine abschließende Stellungnahme wurde nicht abgegeben. Der Ortsbeirat hat sich stattdessen dafür ausgesprochen, im Rahmen einer Ortsbegehung und unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sich umfassender mit dem Projekt auseinanderzusetzen.

Die Ortsbegehung fand am 04. Juli 2023, von 18:00 bis 19:30 Uhr statt. An der Ortsbegehung haben insgesamt 23 Personen teilgenommen: Herr Hinck von der Firma Prowind GmbH, Bürgermeister Peter Malolepszy, Ortsvorsteher Hubert Krah, Mitglieder des Ortsbeirates, des Gemeindevorstandes sowie Bürgerinnen und Bürger.

Folgende Punkte wurden im Rahmen der Ortsbegehung angesprochen:
  • Die in der Sitzung vom 12. April vorgeschlagene Verschiebung der Anlage weiter weg von der Ortslage hangaufwärts ist von der Naturschutzbehörde abgelehnt worden mit der Begründung, dass hierdurch wertvolle Ackerfläche für die landwirtschaftliche Nutzung verloren ginge.
  • Sichtbarkeitsanalyse und Überblick über die zu erwartende Stromleistung werden von der ProWind GmbH nachgereicht.
  • Schädliche Umwelteinwirkungen, z.B. Lichtimmission werden vom Regierungspräsidium auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) geprüft, z.B. sind Blendgutachten vorzulegen.
  • Die landschaftsprägenden Elemente (Hecken, Bäume) bleiben erhalten, ebenso bleibt die Geländeform unverändert
  • Ausrichtung der PV-Elemente 15° bis 20° Richtung Süden
  • Die Höhe der Elemente beträgt je nach Geländeverlauf 0,80 m bis 3,20 m
  • Die Module werden auf Metallgestelle aufgeständert. Die Bodenverankerung erfolgt in aller Regel in Form von zu rammenden Erdständern oder mittels Erdschrauben praktisch ohne Bodenversiegelung und problemloser Rückbau am Ende der Betriebszeit.
  • Da die Modulreihen zur Vermeidung gegenseitiger Verschattung mehrere Meter Abstand voneinander halten, wird der Boden unter den Modulen gut mit Regen und Licht versorgt, so dass nach wie vor Gras wachsen kann, das mit Schafen abgeweidet oder gemäht werden kann.
  • Das Gelände wird eingezäunt, der Zaun ist jedoch ca. 20 cm bodenfrei, so dass Igel, Hasen u.a. Tiere durchschlüpfen können.
  • Für die Betriebszeit wird ein eigenständiges Tochterunternehmen als Betreiber gegründet, z.B. die ProWind Hosenfeld GmbH
  • Die Bauzeit der Anlage beträgt ca. fünf bis sechs Monate.
  • Die Betriebsdauer beträgt 20 Jahre plus eine Option für weitere 5 Jahre. Am Ende der Betriebszeit wird die Anlage zurückgebaut. Der Rückbau wird über eine Bankbürgschaft abgesichert.
  • Wegen der Verkleinerung der Jagdfläche erhält die Jagdgenossenschaft eine finanzielle Entschädigung.
  • Der Arten- und Pflanzenschutz wird noch geprüft.
  • Rechtliche Details werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags der Gemeinde mit der Firma ProWind geregelt.
  • Mit der PV-Anlage leistet die Gemeinde einen Beitrag zum Klimaschutz zur Energieversorgung.
  • Die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde erhöhen sich.
  • Einzelinteressen sind gegenüber den Interessen der Gesellschaft abzuwägen, gesamtgesellschaftlichen Interessen, wie hier der Stromversorgung, ist Vorrang einzuräumen.
  • Fotovoltaik-Anlagen haben eine effiziente Energiebilanz. Bereits nach zwei Jahren wird mit einer Anlage die Energie produziert, die für die Herstellung erforderlich war.
  • Der Bau der PV-Anlage bringt bis auf die Einsehbarkeit und des damit moderat veränderten Landschaftsbildes keine Nachteile.

Der Leitfaden „Photovoltaik auf Freiflächen“ von NRW.Energy4Climate GmbH, März 2023,

https://www.energy4climate.nrw/fileadmin/Service/Publikationen/energiewirtschaft/freiflaechen-pv-publikation-cr-nrwenergy4climate.pdf

Der Leitfaden gibt einen guten Überblick zu folgenden Punkten:

Flächenauswahl und Bauleitplanung:

Welche Flächen eignen sich und wie gelingt der Einstieg in die Bauleitplanung?

Genehmigung und Bau:

Was es beim Baugenehmigungsverfahren zu beachten gilt

Wirtschaftlichkeit und Betrieb

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, Vergütung, Vermarktung und Wartung

Über den Antrag „Der Ortsbeirat ist mit der Errichtung der von der Firma ProWind geplanten PV-Freiflächenanlage am Stickelstein einverstanden, sofern seitens der oberen Naturschutzbehörde keine Bedenken erhoben werden.“ wurde wie folgt abgestimmt:

Abstimmungsergebnis:

dafür:

5

dagegen:

2

Enthaltung:

0

TOP 3:

Hangbefestigung in der Stockhausener Straße zwischen den Straßeneinmündungen „Krautgartenweg“ und „Am Berg“

Das bisher angelegte Probefeld mit Basaltschotter hat sich bedingt bewährt, vereinzelt wächst auch hier über die Zeit durch Flugsamen, Laub etc. Unkraut und Gras. Die Ausbildung des gesamten Hangs mit Basaltschotter verursacht Herstellungskosten von ca. 26.000 EUR und ist mit Blick auf die Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes im Mai 2023 nicht mehr zeitgemäß und rechtens.

Die Neufassung des § 35 Abs. 9 HeNatG lautet: „Es ist darauf hinzuwirken, dass Grundstücksfreiflächen im bebauten Innenbereich insektenfreundlich gestaltet und vorwiegend begrünt werden. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine zulässige Verwendung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 der Hessischen Bauordnung.“

Der Schutz der biologischen Vielfalt, insbesondere der Insektenschutz, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, begründet die Landesregierung die Änderung des HeNatG. Private Gärten, die häufig aus Gründen einer scheinbaren Arbeitserleichterung eine reine Gestaltung mit Schotterung oder anderen flächig ausgebrachten Steinen vorsehen, bieten keinen Lebensraum oder Nahrung für Insekten und andere Kleinlebewesen. Das entspricht nicht den Zielen der Hessischen Verfassung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie den Zielen der biologischen Vielfalt.

Letztlich entwickeln sich „Schottergärten“, so die Landesregierung, nach einiger Zeit durch Laubeintrag zu arbeitsaufwendigen pflege- und reinigungsbedürftigen Flächen. Daher ist es sinnvoller, durch Aufklärung, Information und Anleitung auf die Gestaltung naturnaher Gärten hinzuwirken. Flächen der öffentlichen Hand sollen hierbei eine Vorbildfunktion übernehmen.

Nach Aussprache wird über folgenden Antrag abgestimmt:

Die Gemeindeverwaltung möge sich von Fachfirmen über eine zeitgemäße Begrünung und Bepflanzung des Hangs beraten lassen und im Haushalt 2024 entsprechende Haushaltsmittel für die Umsetzung bereitstellen.

Abstimmung:

dafür:

7

dagegen:

0

Enthaltung:

0

TOP 4:

Nutzung der Backhäuser und Umgang mit dem denkmalgeschützten Backhaus in der Von-Walderdorff-Straße nach dem Unfallschaden (Erhaltung, Nutzung)

Ende Mai 2023 ist die Wand des Backhauses entlang der Zufahrt zum Grundstück „Von-Walderdorff-Straße 11“ beschädigt worden. Der Schadensverursacher hat den Schaden bei der Gemeinde umgehend gemeldet. Das Backhaus ist unabhängig von der Wandbeschädigung zum Backen nicht mehr geeignet, da der Backofen in einem schlechten Zustand ist. Außerdem ragt die Fichte des Nachbargrundstücks über das Backhaus, so dass durch Funkenflug sich schnell ein Wohnhausbrand entwickeln kann.

Der Ortsbeirat fasst folgenden Beschluss: Die Gebäudehülle des Backhauses in der Von Walderdorff-Straße soll trotz des schlechten baulichen Zustandes saniert werden, da das Backhaus unter Denkmalschutz steht und das Ortsbild mitprägt. Die Gemeindeverwaltung soll darauf hinwirken, dass der Grundstückseigentümer von der Fichte diese beseitigen lässt. Das Backhaus beim Feuerwehrhaus ist aktuell noch in einem betriebsbereiten Zustand und soll auch zukünftig so unterhalten werden, dass das Backen weiterhin möglich ist.

Abstimmung:

dafür:

7

dagegen:

0

Enthaltung:

0

TOP 5:

Wünsche für den Haushalt 2024

  • Übernahme der Anschaffungskosten für Blumen am Dorfbrunnen und Propsteiplatz. Bisher wurden die Anschaffungskosten der Blumen vom Bund der Heimatfreunde e.V. und der Kirchengemeinde finanziert. Kirchengemeinde und Heimatfreunde sind weiterhin bereit die Pflege zu übernehmen.
  • Sanierung des Bürgerhauses. Am 06. April 2023 haben Vereinsvertreter im Rahmen eines informellen Treffens Vorschläge für die Bürgerhaussanierung gesammelt und das Protokoll an die Bauabteilung der Gemeinde zur Kenntnisnahme und der Bitte um Beachtung per E-Mail gesendet. Die Vereinsgemeinschaft ist frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Wegen des Umfangs der Sanierung ist eine Einteilung in Sanierungsabschnitte zu prüfen, so dass die Kosten auf mehrere Haushaltsjahre verteilt werden können.
  • Kreiselgestaltung Stockhausener Straße. Für die Kostenermittlung sind sobald als möglich Ausführungsvorschläge zu formulieren.
  • Hangbefestigung in der Stockhausener Straße zwischen den Straßeneinmündungen „Krautgartenweg“ und „Am Berg“ (siehe TOP 3).
  • Sanierung der Gebäudehülle des Backhauses in der Von Walderdorff-Straße
  • Weitere Wünsche für den Haushalt 2024 sind bis zum 30.09.2023 beim Ortsvorsteher zu anzumelden.

Abstimmung:

dafür:

7

dagegen:

0

Enthaltung:

0

TOP 6:

Wahl des Hessischen Landtags und des Landrats des Landkreises Fulda

Am 08.10.2023 findet die Landtagswahl in Hessen statt, verbunden mit der Wahl des Landrats des Landkreises Fulda. Wegen der zentralen Lage ist das Feuerwehrhaus Wahllokal.

Zum Wahlvorstand gehören:

Funktion

Name, Vorname

Wahlvorsteher

Krah, Hubert

stellv. Wahlvorsteherin

Balzer, Anna

Schriftführerin

Koch, Tabea

Stellv. Schriftführer

Schnabel, Christoph

Beisitzerin

Hergenröder, Jenny

Beisitzer

Fegbeutel, Florian

Beisitzer

Schnabel, Johannes

Am Mittwoch, 04.10.2023, 19:00 Uhr, ist im Bürgerhaus Hosenfeld für die Wahlvorsteher, deren Stellvertreter sowie die Schriftführer eine Wahlhelferschulung.

Die Tätigkeit im Wahlvorstand wird in Schichten organisiert Ende September wird der OV über das Terminplanungstool Nuudel die Einsatzwünsche abfragen.

Falls am 05.11.2023 für die Landratswahl eine Stichwahl stattfinden sollte, wird der zuvor genannte Wahlvorstand gleichfalls aktiv.

TOP 7:

Sachstand Erschließung Bauplätze „Am Berg“ und Ausbau der Straße „Krebsgewann“

Bericht des Bürgermeisters:
  • Die zweite Runde des Bauleitplanverfahrens für die Bauplätze „Am Berg“ ist am Laufen, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden aktuell eingeholt. Ende Dezember 2023 soll der Bebauungsplan verabschiedet werden, so dass dann mit den Ausschreibungen für die Erschließung begonnen und der Kaufpreis für die erschlossenen Baugrundstücke ermittelt werden kann. Für die Vergabe der Bauplätze hat die Gemeinde Vergaberichtlinien festgelegt. Die Erschließung der Bauplätze dürfte im Sommer 2024 erfolgen, so dass voraussichtlich im Herbst 2024 mit der Bebauung begonnen werden kann.
  • Vorplanung und Massenermittlung für den Endausbau der Straße Krebsgewann liegen vor. Die Gemeinde hat in Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindebund juristisch prüfen lassen, wie die Kosten für den Endausbau haushaltsrechtlich auf die Grundstückseigentümer und die Gemeinde satzungsgemäß umzulegen sind. Im November/Dezember 2023 wird die Gemeindeverwaltung die Anlieger zu einer Versammlung einladen. In der Anliegerversammlung sollen der endgültige Ausbau und die daraus resultierenden Kostenauswirkungen erörtert werden.
  • Der Ausbau des Radwegs „Breitwiese“ wird voraussichtlich in 2024 erfolgen, da aktuell das Artenschutzgutachten der RegioKonzept GmbH & Co. KG noch in Arbeit ist.

TOP 8:

Anfragen und Verschiedenes

  • In der der Gemeindeverwaltung kann die kostenlose Mappe des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration „WICHTIG-MAPPE. Gut sortiert. In allen Lebenslagen“ abgeholt werden. Die Mappe ist sehr zu empfehlen und gibt Hilfestellung, wichtige Unterlagen in Notfallsituationen kurzfristig zu finden. Die Mappe ist insbesondere für die Angehörigen eine wertvolle Hilfe und erleichtert die Unterstützung in Notsituationen.
  • Insbesondere bei Starkregen quillt in nicht unerheblichem Maße Wasser aus dem Erdreich der Grundstücke im Bereich des alten Hochbehälters, wodurch Wasserprobleme auf dem benachbarten Grundstück „Hosenfelder Weg 4“ auftreten. Die Ursache ist unklar, vermutlich befindet sich in ca. 60 cm Tiefe eine wasserundurchlässige Lehmschicht, so dass eine vollständige Versickerung nur langsam erfolgt und das Wasser dann an die Oberfläche drückt. Die Gemeindeverwaltung soll juristisch prüfen lassen, ob die Beseitigung der Ursache den Eigentümern der Grundstücke 32/1 und 31/1 obliegt oder ob der Grundstückseigentümer des Hosenfelder Wegs 4 auf eigene Kosten Abhilfe zum Ableiten des Wassers schaffen muss.
  • Im Rahmen des Hochwasserschutz-Systems des Landkreises Fulda (STARKREGENFRÜHALARMSYSTEM) ist am Geländer der Lüder-(Schwarza-)Brücke ein Sensor angebracht worden, der kontinuierlich den Pegelstand der Lüder (Schwarza) misst.
    Näheres kann der Homepage des Landkreises FD entnommen werden:
    https://www.landkreis-fulda.de/buergerservice/natur-und-umwelt/wasser-und-bodenschutz/starkregen-projekterisikomanagement/erisikomanagement-starkregenfruehalarmsystem#c16108
  • Wünsche und Anregungen, die den Ort Blankenau betreffen, nimmt der Ortsvorsteher gerne entgegen.
Thomas Faust  —  Hubert Krah
Schriftführer —  Ortsvorsteher