| Beginn der Sitzung | 20:00 Uhr |
| Ende der Sitzung | 21:35 Uhr |
| Anwesende | Anmerkungen |
| Vorsitzender |
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| Weber, Siegfried |
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| Mitglied des Bauausschusses |
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| Balzer, Günter |
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| Wehner, Patrick |
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| Bürgermeister |
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| Malolepszy, Peter |
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| Schriftführer |
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| Döppenschmidt, Martin |
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| Gremiumsmitglied |
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| Schnabel, Peter | (für Horst Gesang) |
| Völlinger, Harald | (für Gerd Scheibelhut) |
| Abwesende | Anmerkungen |
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| Gesang, Horst |
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| Scheibelhut, Gerd |
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Zur Beurkundung
| Weber, Siegfried Vorsitzender | Döppenschmidt, Martin Schriftführer |
Vorbemerkungen
Der Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.
Tagesordnung
| TOP Nr. | Beratungsgegenstand |
| 1. | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
| 2. | Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 11 "Freiflächenphotovoltaikanlage Schläberig",Gemeinde Hosenfeld, Gemarkungen Hainzell und Blankenau undFeststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hosenfeld |
| 3. | Vorplanung für das Gewerbegebiet "Am Mühres" in Hainzell |
| 4. | Oberflächenentwässerung in der Lindenstraße (Hosenfeld) |
| 5. | Aktuelle Baumaßnahmen im Gemeindegebiet |
| 6. | Siedlungsentwicklung in der Gemeinde: Sachstand zu den aktuellen Neubaugebieten |
| 7. | Anfragen/Verschiedenes |
| zu TOP 2 | Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 11 "Freiflächenphotovoltaikanlage Schläberig", Gemeinde Hosenfeld, Gemarkungen Hainzell und Blankenau und Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hosenfeld |
Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
| 1) | Es wird beschlossen, die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägung zu beschließen. |
| 2) | Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (1) BauGB sowie § 9 (4) BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. |
| 3) | Die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des o.g. Bebauungsplans wird als Flächennutzungsplan festgestellt und die Begründung hierzu gebilligt. |
| 4) | Die Änderung ist dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. |
| 5) | Der Bebauungsplan wird nach Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. |
Abstimmung:
5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 3 | Vorplanung für das Gewerbegebiet "Am Mühres" in Hainzell |
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom aktuellen Planungsstand des neuen Gewerbegebiets „Am Mühres“ in Hainzell und empfiehlt als innere Straßenerschließung die Variante II.
Abstimmung:
5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 4 | Oberflächenentwässerung in der Lindenstraße (Hosenfeld) |
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von Problemen nach Starkregenereignisses bei einigen Anliegergrundstücken in der Lindenstraße und empfiehlt die Durchführung einer Kamerabefahrung der Kanalleitung. Ergebnisse aus der Befahrung werden zur EKVO-Befahrung ergänzend eingefügt.
Abstimmung:
5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 5 | Aktuelle Baumaßnahmen im Gemeindegebiet |
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von den laufenden und abgeschlossenen Maßnahmen im Gemeindegebiet.
Keine Abstimmung - lediglich Kenntnisnahme
| zu TOP 6 | Siedlungsentwicklung in der Gemeinde: Sachstand zu den aktuellen Neubaugebieten |
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom aktuellen Planungsstand der
Keine Abstimmung - lediglich Kenntnisnahme
| zu TOP 7 | Anfragen/Verschiedenes |
7.1 Waldschwimmbad Hosenfeld; Sanierung Funktionsgebäude
Rückbau und Sanierung des Funktionsgebäudes (u. a. Umkleiden, Toiletten, Lager) sollen zunächst zurückgestellt werden bis entschieden ist, ob die Maßnahme in Förderprogramme aufgenommen wird. Unabhängig davon wird die Absorberanlage ausgetauscht, da mittlerweile der Förderbescheid eingegangen ist. Weiterhin wird geprüft, ob eine PV-Dachanlage installiert werden kann.
7.2 Trinkwasserbrunnenbohrung im Rabental
Zwischenzeitlich ist ein wasserrechtlicher Bohrantrag beim RP Kassel gestellt worden, der das Genehmigungsverfahren aufgenommen hat und andere Behörden beteiligt.
Die Bauausschussmitglieder wünschen sich eine Begehung verschiedener Wasserspeicher (Hochbehälter) in den anliegenden Gemeinden Grebenhain und Freiensteinau. Der Bauausschuss bittet um eine Terminabstimmung mit den Nachbargemeinden durch die Bauabteilung der Gemeinde Hosenfeld.
Keine Abstimmung - lediglich Kenntnisnahme