des Haupt- und Finanzausschusses am
Montag, 16.01.2023
im Rathaus Hosenfeld
Beginn: 20:00 Uhr
| 1. | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
| 2. | Haushaltsplan und Schlussbilanz 2020 |
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| Kenntnisnahme vom Prüfungsbericht des Fachdienstes Revision des Landkreises Fulda vom 03.01.2023 über den Jahresabschluss 2020 und Entlastung des Gemeindevorstandes |
| 3. | Haushaltsjahr 2022 |
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| Kenntnisnahme vom Liquiditätsnachweis gemäß § 106 HGO zum 31.12.2022 |
| 4. | Haushaltsplan 2023 |
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| Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 gem. § 97 Abs. 3 HGO |
| 5. | Beteiligungsbericht 2023 und Gesamtabschluss 2022 |
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| Kenntnisnahme vom Verzicht auf einen Beteiligungsbericht 2023 gemäß § 123 a HGO sowie Beschlussfassung über einen nicht notwendigen Gesamtabschluss 2022 gemäß § 112 b HGO |
| 6. | Anfragen/Verschiedenes |
| Erledigung der Tagesordnung: |
| TOP 1: | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
Es gibt keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 05.12.2022.
| TOP 2: | Haushaltsplan und Schlussbilanz 2020; |
| Kenntnisnahme vom Prüfungsbericht des Fachdienstes Revision des Landkreises Fulda vom 03.01.2023 über den Jahresabschluss 2020 und Entlastung des Gemeindevorstandes |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht des Fachdienstes Revision des Landkreises Fulda vom 03.01.2023 über den Jahresabschluss 2020. Sie beschließt gemäß § 114 HGO die Jahresrechnung 2020 inklusive der darin enthaltenen Schlussbilanz mit einem Bilanzwert in Höhe von 23.868.063,25 EUR und einem positiven Jahresergebnis aus der Gesamtergebnisrechnung in Höhe von 378.903,83 EUR und erteilt dem Gemeindevorstand hiermit Entlastung. Der Prüfungsbericht ist Bestandteil des Beschlusses.
| Abstimmung: | |
| dafür: | 5 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
| TOP 3: | Haushaltsjahr 2022; |
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| Kenntnisnahme vom Liquiditätsnachweis gemäß § 106 HGO zum 31.12.2022 |
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis vom Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2022 und dem daraus verpflichtenden Liquiditätsnachweis gemäß § 106 HGO für die Kommunalaufsicht.
| Keine Abstimmung - lediglich Kenntnisnahme |
| TOP 4: | Haushaltsplan 2023; |
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| Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 gem. § 97 Abs. 3 HGO |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Aufgrund der §§ 94 ff. Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die nachstehende Haushaltssatzung, das Investitionsprogramm 2022 - 2026 sowie den Finanzstatusbericht 2023 und nimmt von der Finanzplanung 2022 - 2026 Kenntnis:
| § 1 |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.690.200 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 10.641.200 EUR |
| mit einem Saldo von | 49.000 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 11.200 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 11.200 EUR |
| mit einem Überschuss von | 60.200 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 485.200 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 997.800 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.998.600 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.000.800 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 905.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 613.600 EUR |
| mit einem Saldo von | 291.400 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des | |
| Haushaltsjahres von | 224.200 EUR |
| festgesetzt. | |
| § 2 |
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 905.000 EUR festgesetzt.
| § 3 |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| § 4 |
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
| § 5[1] |
Nachrichtlich:
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2023 sind wie folgt festgesetzt:
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| 1. Grundsteuer | ||||
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| 1.1 | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | ||
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| (Grundsteuer A) | auf | 340 v.H. |
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| 1.2 | für Grundstücke | ||
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| (Grundsteuer B) | auf | 400 v.H. |
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| 2. Gewerbesteuer | auf | 380 v.H. | ||
| § 6 |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
| § 7 |
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am beschlossene Stellenplan.
| § 8 |
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.
| Abstimmung: | |
| dafür: | 5 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
| TOP 5: | Beteiligungsbericht 2023 und Gesamtabschluss 2022; |
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| Kenntnisnahme vom Verzicht auf einen Beteiligungsbericht 2023 gemäß § 123 a HGO sowie Beschlussfassung über einen nicht notwendigen Gesamtabschluss 2022 gemäß § 112 b HGO |
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis, dass es wie in den Vorjahren keine Beteiligungen der Gemeinde Hosenfeld gemäß § 123 a HGO gibt. Insoweit kann auf einen entsprechenden Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2023 verzichtet werden.
Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 112 b HGO auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses 2022 für die Gemeinde Hosenfeld und ihre beteiligten Aufgabenträger zu verzichten.
| Abstimmung: | |
| dafür: | 5 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
| TOP 6: | Anfragen/Verschiedenes |
Bürgermeister Malolepszy informiert über folgende Themen:
Beim Baufortschritt liegt man gut im Plan. Es wird eine Kostenaufstellung ausgehändigt und erläutert. Nach aktuellem Stand liegt man bei einer Gesamtkostenüberschreitung von knapp 14% (145.000 Euro). In Kürze werden die noch ausstehenden Gewerke ausgeschrieben, die im Frühjahr zur Ausführung kommen sollen.
Dem Mietvertragsentwurf wurde von Seiten der Kirchengemeinde Blankenau und des Bistums Fulda zugestimmt. Die vorbereitenden baulichen Arbeiten (u. a. Brandschutzwand) und die Einrichtung der insgesamt 7 Appartements (u. a. zusätzliche Betten, Matratzen, Bettwäsche) sind soweit abgeschlossen, dass sie bezogen werden können.
Am Montag, 09.01.2023, wurden die ersten sechs Ukraine-Flüchtlinge im Propsteigebäude eingewiesen und untergebracht. Am kommenden Montag ist mit weiteren 5 Zuweisungen zu rechnen. Es wird in Abstimmung zwischen der Caritas, dem Landkreis Fulda und der Gemeinde eine soziale Betreuung und eine Integrationshilfe eingesetzt.
Der Gemeindevorstand hat dem alternativen Standort Nähe Geisbuche zugestimmt, der sich auf einem Privatgrundstück befindet und mit einer Entfernung von ca. 800 m zur nächsten Wohnbebauung in Schletzenhausen um etwa 300 m weiter entfernt ist als der ursprüngliche Standort (Rückershecken). Der Mast am neuen Standort wird von der Ortslage aus aufgrund des angrenzenden Waldes weniger sichtbar sein, zumal seine Höhe voraussichtlich weit niedriger als beim ersten Standort (ca. 54 m) sein wird. Wäre der Standort vom Gemeindevorstand abgelehnt worden, wäre Vodafone evtl. wieder auf den ersten Standort (Rückershecken) zurückgegangen.
Gemeindevorstand hat ekom21 beauftragt, die Webseite der Gemeinde neu aufzubauen die Einbindung anderer Anwendungen im Hinblick auf die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes umzusetzen.
Außerdem wird dem kreisweiten Projekt „Digitales Bauamt“ beigetreten, dessen Umsetzung aufgrund von Landes- und Kreisfördermittel kostenneutral sein wird.
Stefan Honikel erläutert, dass die neue gesetzliche Regelung um weitere zwei Jahre verschoben wurde und daher zurzeit nicht greift. Zudem wird es nur wenige Bereiche bei der Gemeinde geben, die umsatzsteuerpflichtig werden.
[1] Die Steuerhebesätze sind durch separate Hebesatzsatzungen mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.Dezember 2014 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.