zur Antragstellung für die Förderung von Kleinprojekten
aus dem Regionalbudget 2025
in der LEADER-Region Fulda Südwest
Das Regionalforum Fulda Südwest ist ein Zusammenschluss der Gemeinden Bad Salzschlirf, Eichenzell, Flieden, Großenlüder, Hosenfeld, Kalbach und Neuhof mit insgesamt ca. 53.000 Einwohnern. Dem eingetragenen Verein gehören neben den sieben Gemeinden noch der Landkreis Fulda sowie zahlreiche weitere öffentliche und private Organisationen und Institutionen aus den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Bildung und Naturschutz an. Nach dem aktuell gültigen Hessischen Landesentwicklungsplan wird das gesamte Gebiet als ländlicher bzw. verdichteter Raum eingestuft.
Ziel des Vereins ist es, eine integrierte ländliche Entwicklung in der Region Fulda Südwest zu initiieren und zu unterstützen. Unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen soll die Lebensqualität für die Menschen in diesem ländlichen Raum erhöht sowie das Zusammen-
gehörigkeitsgefühl und die regionale Identität gestärkt werden. In diesem Sinne fungiert das Regionalforum Fulda Südwest auch als Lokale Aktionsgruppe (LAG) im Rahmen des LEADER-Förderprogramms der Europäischen Union. Die Anerkennung erfolgte auf Grundlage der von den Akteuren der Region in 2022 erarbeiteten Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027.
Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung - Regionalentwicklung / LEADER des Landes Hessen wird die LAG Fulda Südwest auch in 2025 ein sogenanntes Regionalbudget beantragen, mit dem eigenverantwortlich Kleinprojekte in der Region Fulda Südwest unterstützt werden sollen.
Die Projekte müssen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 der LAG Fulda Südwest dienen, den inhaltlichen Anforderungen des GAK-Rahmenplans im Bereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ und der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung sowie den Anforderungen dieses Aufrufs entsprechen.
Die LAG Fulda Südwest möchte in 2025 mit der Förderung über das Regionalbudget gezielt Vorhaben unterstützen, die darauf abzielen, die Ausstattung und Infrastruktur im sozialen und ökologischen Bereich zu stärken und zu verbessern. Als Förderschwerpunkte gewählt wurden deshalb die
| A) | Unterstützung von gemeinwohlorientierten Einrichtungen und Angeboten für Kinder und Jugendliche sowie Senioren z.B. technische oder sonstige Ausstattung von ehrenamtlich oder öffentlich betriebenen Kinder- und Jugendeinrichtungen bzw. Senioreneinrichtungen |
| B) | Unterstützung von gemeinwohlorientierten Einrichtungen und Angeboten zum Schutz von Natur und Umwelt sowie der Landschaftspflege und der Umweltbildung z.B. technische oder sonstige Ausstattung von Naturschutzorganisationen und Umweltbildungseinrichtungen |
| C) | Unterstützung von gemeinwohlorientierten Einrichtungen und Angeboten zur Förderung der Demokratie sowie der außerschulischen Bildung z.B. zeitlich begrenzte Workshop-Angebote |
| D) | Umsetzung kleiner Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Dorf- oder Spielplätzen, generationsübergreifenden Orten der Begegnung und Kommunikation |
GAK: Abkürzung für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
Es können nur Projekte gefördert werden, die mindestens einem der vier oben genannten Förderschwerpunkte und gleichermaßen einem oder mehreren der nachfolgend genannten Handlungsfelder (HF) mit zugehörigen Thematischen Prioritäten (TP) der Lokalen Entwicklungs-
strategie 2023-2027 der LAG Fulda Südwest zuzuordnen sind:
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens müssen mindestens 1.000 € (inkl. MwSt.) und dürfen maximal 10.000 € (inkl. MwSt.) je Letztempfänger betragen. Je Vorhaben darf nur ein Antrag gestellt werden. Eine Aufteilung von Vorhaben zur Unterschreitung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig. Die Förderquote beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Bruttokosten (Ausnahme: bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern werden nur die Nettokosten gefördert). Ersatzinvestitionen und sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) unter 410 € (netto) sind nicht förderfähig. Die Projekte müssen jeweils im laufenden Jahr umgesetzt und bis zum 15. Oktober 2025 abgerechnet werden, Mittelübertragungen sind nicht möglich.
Uneingeschränkt antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften. Außerdem antragsberechtigt sind Vereine, Kirchen, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Sozialverbände, die nicht bereits im Jahr 2024 eine Zuwendung im Rahmen des Regionalbudgets Fulda Südwest erhalten haben. Unternehmen sind von einer Förderung mit Mitteln aus dem Regionalbudget ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Förderung von Sportstätten und -ausrüstung. Hier wird explizit auf die vorhandenen Förderangebote unter anderem seitens des Landkreises Fulda und des Landessportbundes Hessen verwiesen. Der Umsetzungsort der Vorhaben muss in der Gebietskulisse der LAG Fulda Südwest liegen.
Im Rahmen des Regionalbudgets kann je LAG maximal eine Gesamtfördersumme von 200.000 € bereitgestellt werden. Die LAG Fulda Südwest hat in ihrem Finanzplan für die Umsetzung des Regionalbudgets 2025 Mittel in Höhe von 125.000 € vorgesehen. Eine (auch deutlich) geringere Gesamtfördersumme ist - je nach Verfügbarkeit und Bereitstellung der Mittel - jedoch möglich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es leider nicht möglich, bereits belastbare Zahlen zur konkreten maximalen Höhe des Regionalbudgets zu nennen. Dieser Aufruf erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das Projekt-Auswahlgremium der LAG auf Grundlage der Anforderungen dieses Aufrufes und der Projektauswahlkriterien zur Vorhabenauswahl für das Regionalbudget in der LAG Fulda Südwest. Die in diesem Aufruf enthaltenen Förderschwerpunkte werden im Kriterienkatalog zur Vorhabenauswahl für das Regionalbudget 2025 mit jeweils drei Punkten gleichbedeutend gewichtet. Der Kriterienkatalog mit den obligatorischen und fakultativen Auswahlkriterien sowie den hinterlegten Punktwerten wird interessierten Antragstellern mit Zusendung der Antragsunterlagen informationshalber bereitgestellt.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung - Regionalentwicklung / LEADER des Landes Hessen unter Berücksichtigung des GAK-Rahmenplans. Bei Mittelknappheit entscheidet das Projektranking des Auswahlgremiums über die Gewährung einer Zuwendung.
2 Gemeinden Bad Salzschlirf, Eichenzell, Flieden, Großenlüder, Hosenfeld, Kalbach, Neuhof
Die Antragstellung auf eine Förderung aus dem Regionalbudget 2025 der LAG Fulda Südwest begründet noch keinen Anspruch auf eine Zuwendung. Die Weiterleitung einer Förderung aus dem Regionalbudget erfolgt erst durch den Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Erstempfänger (LAG) und Letztempfänger (Antragsteller) nach Bewilligung durch die zuständige Förderstelle beim Landkreis Fulda.
Gefördert werden können nur Projekte, die noch nicht begonnen wurden. Das bedeutet, es darf vor der schriftlichen Bewilligung der Zuwendung und Unterzeichnung der privatrechtlichen Vereinbarung durch beide Parteien keine Bestellung, kein Kauf und/oder Auftragserteilung oder Vergleichbares erfolgen.
Anträge auf Förderung aus dem Regionalbudget 2025
sind bis einschließlich 31. Januar 2025
in schriftlicher Form, vollständig und im Original
bei der Geschäftsstelle des Regionalforums
Fulda Südwest einzureichen.
Nach diesem Stichtag eingereichte Anträge oder Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Einzige Ausnahme bilden Auszüge aus dem Haushalt der Kommunen als Nachweis der Finanzierung.
Die Antragsunterlagen können in der Geschäftsstelle des Regionalforums Fulda Südwest angefordert werden. Bitte senden Sie uns hierzu eine kurze textliche Beschreibung Ihrer geplanten Maßnahme per E-Mail an info@rffs.de und teilen uns wesentliche Faktoren wie geplanten Antragsteller, Kosten, Eigentumsverhältnisse (bei baulichen Maßnahmen) und Zielsetzung zu Ihrem Vorhaben mit. Wir stellen Ihnen daraufhin die erforderlichen Antragsunterlagen zusammen und senden Ihnen diese schnellstmöglich zu.
Regionalforum Fulda Südwest e.V.
Geschäftsstelle
Regionalmanager Stefan Hesse
Rabanusstr. 33
36037 Fulda
Tel.: 0661 2509908
E-Mail: info@rffs.de
Fulda, 2. Januar 2025