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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld - Großenlüder

Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“ für das Haushaltsjahr 2025:

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“

für das Haushaltsjahr 2 0 2 5

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Hosenfeld - Großenlüder am 19. November 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Überschuss von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des

Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlende Umlage 2025 wird auf insgesamt

470.000 EUR festgesetzt.

Sie ist wie folgt aufzubringen:

von der Gemeinde Hosenfeld

385.703 EUR

von der Gemeinde Großenlüder

84.297 EUR

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Verbandsvorstand bis 25.000 EUR und die Verbandsversammlung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Verbandsvorstand bis 10.000 EUR und darüber hinaus durch die Verbandsversammlung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.

36154 Hosenfeld, den 19. November 2024

Der Verbandsvorsteher

Peter Malolepszy

Bürgermeister der Gemeinde Hosenfeld

und Verbandsvorsteher

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“ wird hiermit gemäß § 97, Abs. 5 HGO öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig wird bekanntgemacht, dass der Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom Montag, 27. Januar 2025 bis Freitag, 07. Februar 2025 im Zimmer 203 (Kämmerei) der Gemeindeverwaltung Hosenfeld zur Einsichtnahme ausliegt.

Die allgemeinen Dienststunden umfassen:

Montag bis Freitag

08.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

und zusätzlich

Mittwoch

14.00 Uhr

bis

19.00 Uhr

Hosenfeld, 24. Januar 2025

gez. Peter Malolepszy —  (Siegel)

Verbandsvorsteher

GENEHMIGUNG

Nach § 97a HGO bedarf die Haushaltssatzung 2025 des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“ keiner Genehmigung.