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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 42/2022
Gestaltung Innenteil Seite 2
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Informationen zur Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt, allerdings sind bereits im laufenden Jahr 2022 die Kommunen und Finanzämter in Hessen darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung bei ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.

Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform sowie entsprechende Checklisten finden Sie auf der Website der Gemeinde Hosenfeld.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Hosenfeld zur Erklärung der Grundsteuer keine Auskünfte erteilt. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Finanzamt Fulda bzw. für Flurkarten und Grundstücksgrößen an das Amtsgericht Fulda.