Leider müssen wir in der Straße "Am Kindergarten" und vor dem Kindergarten in Hainzell in letzter Zeit immer häufiger solche Entdeckungen machen.
Es ist mehr als unverständlich, dass man in der Nähe eines KINDERGARTENS eine Vielzahl von Zigarettenstummeln auffindet.
Neben den Folgen für unsere Umwelt sind diese Ablagerungen auch gefährlich für die Kinder.
Gemäß § 69 (1) Nr. 2 i.V.m. § 28 (1) S. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRWG) ist die Entsorgung von Abfällen dieser Art strafbar.
Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 100,00 € geahndet werden.
Im Hinblick auf die Gesundheit unserer Kinder und ein sauberes Ortsbild bitten wir darum, die Zigarettenstummel nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.