„Freiflächenphotovoltaikanlage Schläberig“ im OT Hainzell
mit Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld hat in ihrer Sitzung am 19.10.2023 den Beschluss zur Aufstellung für den Bebauungsplan Nr. 11 „Freiflächenphotovoltaikanlage Schläberig“ im OT Hainzell mit Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Es wird ein Sondergebiet Photovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Baunutzungs-verordnung (BauNVO) ausgewiesen.
Die Fa. Gebr. Hosenfeld Sägewerk GmbH, Hainzell, plant die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage südlich des Ortsteils Hainzell in der Lage „Schläberig“ für die eigene betriebliche Stromversorgung. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Errichtung dieser Anlage planungsrechtlich ermöglicht werden.
Die für eine PV-Freiflächenanlage in Betracht kommende Fläche hat eine Größe von rund 2,8 ha, befindet sich ca. 700 m südlich von Hainzell sowie etwa 250 m südöstlich des Sägewerks und erstreckt sich auf mehrere Parzellen (Gemarkung Hainzell, Flur 8, Flst. 22, 23, 39 und 40), die alle als Ackerfläche bewirtschaftet werden.
Die Lage des Plangebiets ist aus untenstehender Skizze ohne Maßstab ersichtlich:
Hosenfeld, den 03.11.2023