Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 44/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.10.2023

Niederschrift

über die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.10.2023

Beginn der Sitzung

20:02 Uhr

Ende der Sitzung

21:12 Uhr

Zur Beurkundung

Vorsitzende/r

Alt Michaela

Schriftführer/in

Mayer Kerstin

Vorbemerkungen

Der Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.

Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.

Tagesordnung

TOP Nr.

Beratungsgegenstand

1.

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

2.

Bedarfsplanung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Hosenfeld nach § 30 HKJGB

3.

Haushaltsplan und Schlussbilanz 2021

Kenntnisnahme vom Prüfungsbericht des Fachdienstes Revision des Landkreises Fulda vom 28.09.2023 über den Jahresabschluss 2021

4.

Haushaltsjahr 2023

Informationen über den aktuellen Haushaltsvollzug nach § 28 GemHVO per 30.09.2023

5.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage `Schläberig´ Hainzell" mit Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss

6.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage `Am Stickelstein´ Blankenau" mit Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss

7.

1. Nachtrag zur Friedhofssatzung; Gestaltung der Grabmale für Rasenreihen- und Rasenfamiliengräber

8.

Informationen des Bürgermeisters

9.

Anfragen/Verschiedenes

zu TOP 1

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Es gibt keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 29.06.2023.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

zu TOP 2

Bedarfsplanung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Hosenfeld nach § 30 HKJGB

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis von der Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für die Kinderbetreuung in der Gemeinde Hosenfeld und beschließt die Fortschreibung für den Planungszeitraum 2023 bis 2025. Der vorgelegte Bedarfsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmung:

20 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 3

Haushaltsplan und Schlussbilanz 2021

Kenntnisnahme vom Prüfungsbericht des Fachdienstes Revision des Landkreises Fulda vom 28.09.2023 über den Jahresabschluss 2021

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht des Fachdienstes Revision des Landkreises Fulda vom 28.09.2023 über den Jahresabschluss 2021 und beschließt gemäß § 114 HGO die Entlastung des Gemeindevorstandes.

Abstimmung:

20

Dafür,

0

Dagegen,

0

Enthaltungen

zu TOP 4

Haushaltsjahr 2023;

Informationen über den aktuellen Haushaltsvollzug nach

§ 28 GemHVO per 30.09.2023

Die Gemeindevertretung nimmt zum Stichtag 30.09.2023 Kenntnis vom Haushaltsvollzug der Gemeinde Hosenfeld gemäß § 28 GemHVO.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

zu TOP 5

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage `Schläberig´ Hainzell" mit Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertreter Sebastian Hüter und Gerd Scheibelhut nehmen an der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 25 HGO nicht teil.

Beschluss:

1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Freiflächenphotovoltaikanlage `Schläberig´, Hainzell“. Es wird ein Sondergebiet Photovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Hainzell, Flur 8, Flurstücke 22, 23, 39 und 40.

2. Änderung Flächennutzungsplan:

Der Flächennutzungsplan wird für den gleichen Geltungsbereich im Parallelverfahren in ein Sondergebiet Photovoltaik geändert.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Wegen der räumlichen Lage wird eine grundsätzliche Eignung der Fläche für regenerative Energien gesehen.

Abstimmung:

16

Dafür,

1

Dagegen,

1

Enthaltungen

zu TOP 6

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage

`Am Stickelstein´ Blankenau" mit Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Freiflächenphotovoltaikanlage `Am Stickelstein´, Blankenau“. Es wird ein Sondergebiet Photovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Blankenau, Flur 1, Flurstücke 50, 53, 54, 55 und 56.

2. Änderung Flächennutzungsplan:

Der Flächennutzungsplan wird für den gleichen Geltungsbereich im Parallelverfahren in ein Sondergebiet Photovoltaik geändert.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Wegen der räumlichen Lage wird eine grundsätzliche Eignung der Fläche für regenerative Energien gesehen.

Abstimmung:

18

Dafür,

1

Dagegen,

1

Enthaltungen

zu TOP 7

1. Nachtrag zur Friedhofssatzung; Gestaltung der Grabmale für Rasenreihen- und Rasenfamiliengräber

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag der Friedhofsatzung entsprechend der beigefügten Änderungssatzung, die Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmung:

20 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 8

Informationen des Bürgermeisters

8.1 Versuchsbohrung Pfaffenrod

Bei der Suche nach einer neuen Trinkwasserquelle in der Gemarkung Pfaffenrod war im Zuge einer Probebohrung als Minimalziel für eine erfolgreiche Wassergewinnung eine Wassermenge von mindestens 2 l/s (=7,2 cbm/Std.) erhofft worden.

Die Bohrung erfolgte auf eine Tiefe von 105 m. Die dann folgenden Leistungspumpversuche sowie weitere Folgemaßnahmen erbrachten jedoch nicht die erforderlichen Wassermengen, so dass die Versuchsbohrung gescheitert ist.

Im hydrogeologischem Gutachten von 2019 sind noch zwei weitere Bohrpunkte vorgeschlagen worden, die im Gieseler Forst (Rabental) bzw. in Jossa (Semerod) liegen. Diese und mögliche weitere Alternativen werden nun geprüft.

8.2 Radwegeausbau

Jossa, Schlingenhof/Schlingenkapelle:

Die Arbeiten samt Asphalt- und Bankettherstellung sind abgeschlossen. Es fehlt lediglich die Markierung.

Hainzell (Sportplatz) bis Kleinlüder (Sportplatz):

Die Asphaltarbeiten wurden bereits in der 41. Kalenderwoche fertiggestellt, anschließend ist mit den Böschungsangleichungen und Herstellung der Bankette begonnen worden. Die Markierungsarbeiten sollen danach erfolgen, und zwar von der Abzweigung an der Brücke in Hainzell bis zur Einmündung in die Landesstraße am Ortseingang von Kleinlüder.

Schletzenhausen-Gersrod bis Europahof:

Die Fa. Küllmer hat die Asphaltschicht komplett abgefräst sowie Gräben geräumt und die seitlichen Bankettbereiche ausgekoffert. Zurzeit wird die Trag- und Deckschicht aufgebracht.

8.3 Starkregenfrühalarmsystem

Um vor den Auswirkungen von akuten Starkregenereignissen zu schützen, soll im Gemeindegebiet Hosenfeld im Jahr 2023 ein Starkregenfrühalarmsystem installiert werden. Das System sieht eine Echtzeitmessung von Niederschlag und Wasserständen an Gewässern vor sowie die Kanalüberwachung. Diese Daten werden in ein Cloudsystem eingespielt und dort u. a. mit Radardaten des Deutschen Wetterdienstes sowie Geländedaten zusammengeführt und einer Auswertungsroutine unterworfen, die auf künstlicher Intelligenz basiert. Sobald das System Überflutungsrisiken erkennt, ist geplant Verwaltungsmitarbeiter der Gemeinde Hosenfeld sowie Rettungskräfte und Bevölkerung in mehreren Warnstufen zu informieren. Die Alarmierung erfolgt je nach Warnstufe per Web, App, SMS oder Festnetztelefon.

Bereits installiert sind die Messsonden für die Niederschlagsmessung (Feuerwehrhäuser in Hainzell und Hosenfeld) sowie die Pegel in den Bachläufen an Jossa und Lüder und im Kanal (Hosenfeld und Blankenau). Die Kosten für die Erstausstattung und –einrichtung werden fast ausschließlich über eine Förderung vom Land Hessen und Landkreis Fulda abgedeckt. Die dann jährlich anfallenden Wartungs- und Pflegekosten sind von der Gemeinde zu tragen.

8.4 Digitalisierung der Bauverwaltung

Die Gemeinde nimmt am Projekt „Digitales Bauamt“ des Landkreises Fulda teil, bei dem zum einen gemeindeeigene Akten und Pläne digitalisiert werden und außerdem ein digitaler Austausch („Workflow“) zwischen den beteiligten Stellen (z. B. Kreisbauamt, Architekten, Gemeinde, andere Behörden) vorgesehen werden soll. Dafür anfallende Kosten werden vollständig über Förderprogramme abgedeckt.

8.5 Sirene Rathaus Hosenfeld

Für den Ortsteil Hosenfeld ist eine digitale Sirene auf dem Dach des neuen Rathauses installiert worden. Neben den bekannten Warntönen ist es auch möglich, darüber Durchsagen per Mikrofon zu machen.

8.6 Glasfaserausbau in der Gemeinde

Die Fa. Glasfaserplus GmbH, an der die Deutsche Telekom beteiligt ist, wird in Kürze in den Ortsteilen Hainzell und Blankenau auf eigene Kosten mit der Glasfaserverlegung über die Gehwege zu den Häusern beginnen. Hierzu fanden Informationsveranstaltungen am 9. und 10. Oktober 2023 in Hainzell und Blankenau statt, die sehr gut besucht waren.

zu TOP 9

Anfragen/Verschiedenes

9.1 Baugebiete in der Gemeinde Hosenfeld

Bürgermeister informiert auf Anfrage zum Stand der Baugebietsentwicklung in der Gemeinde wie folgt:

a) Neubaugebiet Hosenfeld „Alte Wiese“:

In Kürze erfolgt die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten (Straße, Kanal, Wasser) für das Baugebiet, so dass noch in diesem Jahr die Vergabe erfolgen kann. Nach der Submission der Angebote kann die Berechnung für die Verkaufskosten der Grundstücke und nachfolgend deren Vermarktung erfolgen. Die Erschließung des Neubaugebiets soll bis Ende Mai 2024 fertiggestellt werden. Anschließend wird die Bebauung der Grundstücke ermöglicht.

b) Neubaugebiet Blankenau, „Bergacker“:

Es wird angestrebt, den B-Plan und die Änderung des Flächennutzungsplans im Dezember 2023, spätestens im Januar 2024 zu beschließen. Anschließend kann die Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung der Erschließungsarbeiten erfolgen, so dass Mitte des Jahres 2024 die Veräußerung und Bebauung der Grundstücke ermöglicht wird.

c) Neubaugebiet Hainzell, „Am weißen Stein“

Das Baugebiet soll nach dem vereinfachten Bauleitverfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) baurechtlich ermöglicht werden. Da das Bundesverwaltungsgericht mit aktuellem Urteil das Verfahren nach § 13b BauGB als rechtswidrig eingestuft hat, ist nun abzuwarten, wie weiter zu verfahren ist. Es wird daher eine Verzögerung geben, da nun wahrscheinlich das umfangreichere Regelbauleitverfahren durchzuführen sein wird.