Am 15. November 2022 sind die nachstehenden Steuern und Abgaben fällig:
| 1. | Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Kanalbenutzungsgebühren und Wassergeld sowie die Niederschlagswassergebühr) für das IV. Quartal 2022 |
| 2. | Gewerbesteuervorauszahlungen für das IV. Quartal 2022 |
| 3. | Pachtgelder für 2022 |
Soweit diese Abgaben noch nicht entrichtet worden sind und keine Bankabbuchung vereinbart ist, werden die Zahlungspflichtigen gebeten, bis spätestens 30. November 2022 Zahlung zu leisten.
Wird dieser Zahlungstermin nicht eingehalten, tritt automatisch das gebührenpflichtige Mahnverfahren ein.
Im Zuge dieser öffentlichen Steuermahnung weisen wir darauf hin, dass Stundungsanträge zu fälligen Zahlungen an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld zu richten sind und nach Beschlussfassung und Genehmigung des Stundungsantrages gemäß Abgabenordnung verzinst werden.