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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Steuermahnung

Am 15. November 2023 sind die nachstehenden Steuern und Abgaben fällig:

  1. Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Kanalbenutzungsgebühren und Wassergeld sowie die Niederschlagswassergebühr) für das IV. Quartal 2023
  2. Gewerbesteuervorauszahlungen für das IV. Quartal 2023
  3. Pachtgelder für 2023

Soweit diese Abgaben noch nicht entrichtet worden sind und keine Bankabbuchung vereinbart ist, werden die Zahlungspflichtigen gebeten, bis spätestens 30. November 2023 Zahlung zu leisten.

Wird dieser Zahlungstermin nicht eingehalten, tritt automatisch das gebührenpflichtige Mahnverfahren ein.

Stundungsanträge

Im Zuge dieser öffentlichen Steuermahnung weisen wir darauf hin, dass Stundungsanträge zu fälligen Zahlungen an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld zu richten sind und nach Beschlussfassung und Genehmigung des Stundungsantrages gemäß Abgabenordnung verzinst werden.

Der Gemeinde Vorstand
Der Gemeinde Hosenfeld
Peter Malolepszy
Bürgermeister