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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes des Ortsbeirates Poppenrod

Herr Jens Stramm, Am Biengarten 6, 36154 Hosenfeld-Poppenrod hat zum 31.12.2024 auf seinen Sitz im Ortsbeirat Poppenrod verzichtet und scheidet somit nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) mit Ablauf des 31.12.2024 aus dem Ortsbeirat Poppenrod aus.

Es wird festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der „Wählergruppe Poppenrod (WGP)“

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Frau Martina Kendl, Am Biengarten 2, 36154 Hosenfeld-Poppenrod

gemäß § 34 Abs. 1a KWG ab dem 01.01.2025 in den Ortsbeirat Poppenrod nachrückt.

Gegen vorstehend Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld, einzulegen.

Hosenfeld, 31.10.2024

gez. Kerstin Mayer
Gemeindewahlleiterin