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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 45/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Steuermahnung

Am 15. November 2025 sind die nachstehenden Steuern und Abgaben fällig:

  1. Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Kanalbenutzungsgebühren und Wassergeld sowie die Niederschlagswassergebühr) für das IV. Quartal 2025
  2. Gewerbesteuervorauszahlungen für das IV. Quartal 2025
  3. Pachtgelder für 2025

Soweit diese Abgaben noch nicht entrichtet worden sind und keine Bankabbuchung vereinbart ist, werden die Zahlungspflichtigen gebeten, bis spätestens 30. November 2025 Zahlung zu leisten.

Wird dieser Zahlungstermin nicht eingehalten, tritt automatisch das gebührenpflichtige Mahnverfahren ein.

Stundungsanträge

Im Zuge dieser öffentlichen Steuermahnung weisen wir darauf hin, dass Stundungsanträge zu fälligen Zahlungen an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld zu richten sind und nach Beschlussfassung und Genehmigung des Stundungsantrages gemäß Abgabenordnung verzinst werden.

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE HOSENFELD
Frederik Hohnstein
Bürgermeister