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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 46/2025
Beflaggung öffentlicher Gebäude
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Volkstrauertag am 16.11.2025 -halbmast-

Der Volkstrauertag ist ein nationaler - also kein kirchlicher - Gedenktag in Deutschland. Er ist Gedenktag für die gefallenen deutschen Soldaten der beiden Weltkriege und die Opfer des Nationalsozialismus und wird seit 1952 zwei Sonntage vor dem Ersten Advent begangen.

Der Hintergrund:

Der Volkstrauertag wurde 1919 vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die gefallenen deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges vorgeschlagen und begangen. Die Nationalsozialisten übernahmen diesen Gedenktag, benannten ihn aber 1934 im Gesetz über die Staatsfeiertage in Heldengedenktag um und veränderten seinen Charakter vollständig: Nicht mehr Totengedenken sollte im Mittelpunkt stehen, sondern Heldenverehrung. Träger waren die Wehrmacht und die NSDAP. Der Reichspropagandaminister Joseph Goebbels erließ die Richtlinien über Inhalt und Durchführung. Die Flaggen wurden nicht mehr wie bislang auf Halbmast gehisst, sondern Vollmast gesetzt. Der letzte Heldengedenktag wurde 1945 begangen.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde 1948 die Tradition des Volkstrauertages wieder in der alten Form aufgenommen. 1950 fand die erste zentrale Veranstaltung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Bundestag in Bonn statt. In Abgrenzung zur Tradition des Heldengedenktages wurde 1952 beschlossen, den Volkstrauertag an das Ende des Kirchenjahres zu verlegen; diese Zeit wird theologisch durch die Themen Tod, Zeit und Ewigkeit dominiert.

Neben den örtlichen Gedenkveranstaltungen findet die zentrale Feier zum Volkstrauertag im Deutschen Bundestag statt. Eine Rede und ein Wort des Bundespräsidenten in Anwesenheit des Bundeskanzlers, des Kabinetts und des Diplomatischen Korps ist üblich; ebenso die musikalische Gestaltung und das Singen der Nationalhymne, das Lied der Deutschen.