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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 47/2022
Gestaltung Innenteil Seite 3
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Kindergärten der Gemeinde Hosenfeld

Anmeldung für das Kindergartenjahr 2023/2024

Abgabefrist: 30. November 2022

Folgende Anmeldeformalitäten sind zu beachten:

  • Die Anmeldung ist verbindlich und kann nur in begründeten Ausnahmefällen geändert werden.
  • Alle Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben und im Kindergartenjahr 2023/2024 bzw. ab August 2023 einen gemeindlichen Kindergarten besuchen möchten, sollen bis zum Mittwoch, 30. November 2022 in ihrem jeweils zuständigen Kindergarten angemeldet werden.
  • Für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr werden eine begrenzte Anzahl von Kindergartenplätzen in den Kindergärten Hosenfeld und Hainzell vorgehalten. Insofern gilt auch hier die Anmeldefrist Mittwoch, 30. November 2022.
  • Für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr (Kinderkrippe in Hainzell) gilt ebenso die Anmeldefrist Mittwoch, 30. November 2022.
  • Wir bitten um Einhaltung der Abgabefrist, da später eingegangene Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2023/2024 nicht mehr berücksichtigt werden können, sofern die Kapazitäten ausgeschöpft sind.
  • Die verbindlichen Zusagen werden in schriftlicher Form durch den zuständigen Kindergarten erfolgen.
  • Aufgrund der Staffelung der Betreuungszeiten benötigen wir Ihre Angaben zum zeitlichen Betreuungsbedarf Ihres Kindes und bitten, diesen unbedingt anzugeben!! Ein Wechsel der Betreuungszeiten ist nur zum 01.02. und 01.08. eines Kindergartenjahres möglich.
  • Anmeldevordrucke erhalten Sie über unsere Homepage oder direkt im Kindergarten.
Peter Malolepszy
Bürgermeister