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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Nr. 8 „Bergacker“ Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Blankenau und Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich

Abb. 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr.8 „Bergacker“.

Abb. 2: Ausgleich zum Bebauungsplan Nr. 8 „Bergacker“ (Ausgleich A).

Abb. 3: Ausgleich zum Bebauungsplan Nr. 8 „Bergacker“ (Ausgleich B).

Abb. 4: FNP-Änderung zum Bebauungsplan Nr. 8 „Bergacker“.

Veranlassung und Ziel

Die Gemeinde Hosenfeld beabsichtigt, auf einem ca. 1,1 ha großen Areal am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Blankenau ein Wohngebiet zu realisieren. Mit der geplanten Ausweisung soll nicht nur das Angebot an Bauplätzen für das Wohnen im Ortsteil Blankenau erweitert, sondern auch zur Eigentumsbildung in der Bevölkerung beigetragen werden. Für die Realisierung des Vorhabens ist im Vorfeld das notwendige Baurecht zu schaffen. Ziel des Bebauungsplans ist es, ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Hierfür soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden.

Die Planung der Gemeinde Hosenfeld sieht die Bereitstellung einer landwirtschaftlichen Fläche am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Blankenau für die Entwicklung des Wohngebiets vor. Zur Erschließung des Plangebiets soll in Teilen die Straße „An der Schule“ weiter ausgebaut werden. Hierfür ist vorgesehen den derzeit landwirtschaftlich genutzten Weg in eine ausreichend dimensionierte Verkehrsfläche umzuwandeln.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Blankenau. Im Norden grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an das Plangebiet an, im Osten der Friedhof. Südlich schließt Mischbebauung u.a. mit Wohnbauflächen an und westliche befinden sich erneut landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie ein landwirtschaftlicher Weg.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke: Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Blankenau, Flur 3, die Flurstücke mit den Nummern 160 (tlw.), 161 (tlw.), 162, 165/1 (tlw.) und 165/2 (tlw.). Der Planbereich ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

Für den Ausgleich sind zwei externe Flächen (Ausgleich A und B) vorgesehen. Die Ausgleichsfläche A liegt ca. 370 m nördlich des geplanten Baugebiets. Sie befindet sich in Hanglage und wird westlich von einem befestigten und nördlich von einem unbefestigten Wirtschaftsweg begrenzt. Beide Wege werden durch Gehölze (Hecken und Einzelbäume) begleitet. Südöstlich schließt ein geschlossener Gehölzbestand an die Ausgleichsfläche.

Der räumliche Geltungsbereich der Ausgleichsfläche A umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke: Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Blankenau, Flur 1, Flurstück 28 (tlw.), 29 (tlw.) und 30 (tlw.) Ausgleichsfläche ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

Die Ausgleichsfläche B liegt rund 500 m südwestlich des Plangebiets. Sie befindet sich in ebener Lage in der Lüderaue. Die Lüder, die von einem Gehölzsaum begleitet wird, verläuft östlich der Ausgleichsfläche. Nordwestlich wird die Fläche von einem asphaltierten Weg begrenzt. Im Nordosten schließt Ruderalflur an. Südlich schließt Grünland an.

Der räumliche Geltungsbereich der Ausgleichsfläche B umfasst das nachfolgend aufgeführte Flurstück: Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Blankenau, Flur 6, Flurstück 29 (tlw.). Der Planbereich der Ausgleichsfläche ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen, wird im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan in dem erforderlichen Bereich gem. § 8 (3) S 1 BauGB im Parallelverfahren geändert. Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplans ist, den bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellten Bereich in eine „Wohnbaufläche““ umzuwidmen. Zudem wird der südöstliche Bereich des Plangebiets in eine „Fläche für den Wasserabfluss RRB (Regenrückhaltecken)“ dargestellt. Die im Süden angrenzende „Hauptwasserleitung“ bleibt in seiner derzeitigen Funktion erhalten. Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld hat in ihrer Sitzung am 27.04.2023 die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 8 „Bergacker“ Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Blankenau sowie der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründungen und Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen:

von Montag, den 18.12.2023

bis einschließlich Montag, den 29.01.2024

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Hainzeller Straße 1. 36154 Hosenfeld während der allgemeinen Dienststunden:

montags bis freitags

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

mittwochs

von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

und nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Wir bitten um Beachtung, dass das Rathaus vom 25.12.2023 bis 29.12.2023 geschlossen ist und keine Einsichtnahme erfolgen kann.

Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren werden im Auslegungszeitraum zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Hosenfeld unter folgendem Link https://www.gemeinde-hosenfeld.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/g-i.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 8. „Bergacker“ der Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Blankenau sowie die Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hosenfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Bezüglich der FNP-Änderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 (3) BauGB).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:

Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag:

Der Umweltbericht ist nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB gegliedert und enthält Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter: Pflanzen, Tiere biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem wird im Rahmen des Umweltberichts (integrierter Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) auf die Eingriffsregelungen eingegangen.

Bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung:

Bewertung und Quantifizierung des Bodeneingriffs.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zudem folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:

Thema Natur und Landschaft:

Regierungspräsidium Kassel (Dezernat Naturschutz und Landschaftspflege)

- Anregung den Einzelbaum auf der südlichen Böschung des Hauptgeltungsbereichs zu erhalten.

Landkreis Fulda (Dezernate: Natur und Landschaft)

- Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung des Eingriffs sind bindend und entsprechend umzusetzen.

- Die Gehölzsukzession auf der Ausgleichsfläche ist außerhalb der Brutzeit (01.10. bis 28.02.) zu entfernen.

Deutsche Telekom Technik GmbH

- Hinsichtlich der geplanten Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ zu beachten.

Thema Boden:

Regierungspräsidium Kassel (Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz)

- Keine Altablagerungen, Altstandorte oder Grundwasserschadensfälle bekannt.

- Erosionsschutz während der Bauausführung.

- Belange des Bodenschutzes berücksichtigen.

- Die „Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden in Hessen und Rheinland-Pfalz“ beachten.

- Durchführung einer bodenschutzfachlichen Kompensationsbetrachtung.

- Die Ausgleichsmaßnahme (Instandsetzung vorhandener Obstbäume und Wiederaufnahme der regelmäßigen Mahd einer ehemaligen Obstwiese) hat keine positive Auswirkung auf das Schutzgut Boden. Es stellt keinen Ausgleich in Hinblick auf verloren gehende Bodenfunktionen dar.

Thema Wasser:

Regierungspräsidium Kassel (Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz)

- Die Ausgleichsfläche befindet sich innerhalb der Zone III des amtlich festgesetzten Wasserschutzgebiets „Tiefbrunnen Blankenau“. Wasserschutzgebietsverordnungen sind zu beachten.

Regierungspräsidium Kassel (Dezernat Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz)

- Im Geltungsbereich befindet sich kein Oberflächengewässer noch liegt der Planbereich in amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten.

Landkreis Fulda (Dezernate: Wasser und Bodenschutz)

- Vom Plangebiet sind keine oberirdischen Gewässer oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete betroffen.

- Geltungsbereich grenzt nördlich an Schutzzone II des Trinkwasserschutzgebiets „TB Blankenau“. Die entsprechende Schutzgebietsverordnung ist einzuhalten.

Thema Sonstige Hinweise:

Landkreis Fulda (Dezernate: Gefahrenabwehr- Brandschutzdienststelle)

- Sofern die Löschwasserversorgung nicht zentral aus dem Trinkwassernetz sichergestellt werden kann, sind unabhängige Löschwasserentnahmestellen zu nutzen.

Die Autobahn GmbH des Bundes

- Ausreichender Abstand zur Bundesautobahn 66.

Hosenfeld, den 08.12.2023

gez. Peter Malolepszy
Bürgermeister