Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bebauungsplan Nr. 17 „Alte Wiese“ Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld und Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 „Alte Wiese“

Abbildung: Geltungsbereich der FNP-Änderung

Veranlassung und Ziel

Die Gemeinde Hosenfeld beabsichtigt auf einem ca. 1,3 ha großen Areal am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Hosenfeld ein ca. 0,5 ha großes Wohngebiet zu realisieren. Mit der geplanten Ausweisung soll nicht nur das Angebot an Bauplätzen für das Wohnen in der Gemeinde Hosenfeld erweitert, sondern auch zur Eigentumsbildung in der Bevölkerung beigetragen werden. Das geplante Vorhaben entspricht dem Grundsatz des § 1 (6) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB), wonach den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen ist.

Die Planung der Gemeinde Hosenfeld sieht die Bereitstellung einer landwirtschaftlichen Fläche für die Entwicklung des Wohngebietes vor. Hierbei soll jedoch nicht das gesamte Flurstück 9, Flur 7, Gemarkung Hosenfeld in eine Wohnbaufläche umgewidmet werden. Im Norden des Flurstückes ist eine Teilfläche als Kompensationsfläche vorgesehen.

Das geplante Wohngebiet wird erschlossen durch den „Stümpferweg“ mit Anbindung an die „Fuldaer Straße“. Zur Erschließung des Plangebiets muss der in Teilen befestigte landwirtschaftlich genutzte Weg im Westen des Geltungsbereichs in eine ausreichend dimensionierte Verkehrsfläche umgewandelt werden. Für die Realisierung des Vorhabens ist im Vorfeld das notwendige Baurecht zu schaffen. Ziel des Bebauungsplans ist es, ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Hierfür soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Hosenfeld in der Gemarkung Hosenfeld. Im Osten und Norden grenzt das Plangebiet an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Süden schließt gemischte Bebauung mit Wohnbebauung an. Westlich des Plangebiets befindet sich ein befestigter landwirtschaftlicher Weg.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke: Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld, Flur 7, die Flurstücke mit den Nummern 9 und 21 tlw.

Der Planbereich des Bebauungsplans Nr. 17 „Alte Wiese“ ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen, wird im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan (FNP) gem. § 8 (3) S 1 BauGB in dem erforderlichen Bereich im Parallelverfahren geändert. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung unterscheidet sich vom Geltungsbereich des Bebauungsplans, da im Bereich der Straßenverkehrsfläche im westen des Plangebiets keine Änderung des FNP erforderlich ist.

Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplans ist den bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Bereich im südlichen Bereich des Plangebiets in eine „Wohnbaufläche““ umzuwidmen. Der nördliche Bereich bleibt in seiner Funktion als „Fläche für die Landwirtschaft“ erhalten und wird zusätzlich als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ im FNP dargestellt.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld hat in ihrer Sitzung am 26.01.2023 die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 17 „Alte Wiese“ Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld sowie der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründungen und Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen:

von Mo., den 13.02.2023 bis einschließlich Fr., den 17.03.2023

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld während der allgemeinen Dienststunden:

Montag bis Freitag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwochs

14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

und nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gem. § 3 (3) BauGB wird bezüglich der Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 (3) BauGB).

Die Planunterlagen zu den oben genannten Bauleitplanverfahren werden im Auslegungszeitraum zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Hosenfeld unter folgendem Link https://www.gemeinde-hosenfeld.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ zur Einsicht und zum Download bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/Themen-A-Z.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 17. „Alte Wiese“ in der Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld sowie die Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hosenfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:

Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Regiokonzept 2023)

Der Umweltbericht ist nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB gegliedert und enthält Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter: Pflanzen, Tiere biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem wird im Rahmen des Umweltberichts (integrierter Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) auf die Eingriffsregelungen eingegangen.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zudem folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:

Natur und Landschaft:

Regierungspräsidium Kassel (01.04.2022)

-

Landwirtschaftliche Flächen soll nach Kompensationsverordnung nicht für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

-

Hinweis im Umweltbericht auf das Vorkommen des „Großen Wiesenknopfes“.

Kreisausschuss des Landkreises Fulda (05.04.2022)

-

In den Festsetzungen ist der früheste Mahdtermin mit dem 15. Juni und 15. September zu konkretisieren.

-

Im FNP soll die Kompensationsmaßnahme mit der Signatur „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt werden.

Deutsche Telekom Technik GmbH (04.04.2022)

-

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ zu beachten.

Boden und Kulturgüter:

Regierungspräsidium Kassel (15.03.2022)

-

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Nähe des Plangebiets Bergbau umgeht bzw. umgegangen ist. Zudem wird das Gebiet von einem Berechtigungsfeld zugunsten der K+S Minerals and Agriculture GmbH überdeckt.

Regierungspräsidium Kassel (16.03.2022)

-

Keine Altablagerungen, Altstandorte und Grundwasserschadensfälle bekannt.

Regierungspräsidium Kassel (16.03.2022)

-

Der Umweltbericht wird bezüglich des geforderten vorsorgenden Bodenschutzes hinsichtlich Umfangs und Detaillierungsgrad als ausreichend beurteilt.

-

Die vorgesehene Nutzungsextensivierung wird aller Voraussicht nach dem Verlust der Bodenfunktionen nicht vollständig ausgleichen. Dennoch wird der naturschutzfachliche Ausgleich akzeptiert, da eine insgesamt eher geringe Versiegelung vorgesehen ist bzw. ermöglicht wird.

Wasser:

Regierungspräsidium Kassel (09.03.2022)

-

Aufgrund der Lage des Geltungsbereichs außerhalb amtlich festgesetzter und geplanter Wasser- und Heilquellschutzgebiete sowie gem. Regionalplan „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“, ist für die Beurteilung von Festsetzungsvorgaben die Untere Wasserbehörde des Landkreises Fulda zu beteiligen.

Kreisausschuss des Landkreises Fulda (05.04.2022)

-

Zur Gewährleistung der Rückhaltung von Niederschlagswasser auf den Grundstücken, sollten die Zisternen mit einem Retentionsvolumen und einer Abflussdrossel mit Notüberlauf dimensioniert werden.

-

Grundsätzlich soll nach § 55 WHG i.V.m. § 37 HWG Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser von der Person verwertet werden, bei der es anfällt und ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, wenn wasserwirtschaftlich, gesundheitliche und sonstige öffentlich-rechtliche Belange dem nicht entgegenstehen.

-

Die vorgesehene Ableitung im Mischsystem ist aber auch möglich, sofern ein Nachweis über die schadlose Ableitung des Mischwassers durch Nachweis der ausreichenden Dimensionierung der Haltungen erbracht wird. Weiterhin ist eine hydraulische Betrachtung zu erbringen, und eine Überflutung des Systems sollte in jedem Fall verhindert werden.

-

Ist eine schadlose Ableitung durch das Kanalsystem nicht darstellbar, sollte das Neubaugebiet im Trennsystem mit Rückhaltung und gedrosselter Ableitung in Richtung der „Jossa“ geplant werden.

-

Es ist der SMUSI Nachweis für das Gebiet zu erbringen, ebenso soll der SUM-Ausdruck vorgelegt werden.

Sonstige Hinweise:

Hessen Mobil (31.03.2022)

-

Die von der L 3079 ausgehenden Verkehrsemissionen sind in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Kreisausschuss des Landkreises Fulda (05.04.2022)

-

Die Löschwasserversorgung ist zu überprüfen und ggf. sind unabhängige Löschwasserentnahmestellen vorzusehen.

Polizeipräsidium Osthessen (15.03.2022)

-

Der Ausbau der notwendigen Erschließungsstraßen soll die Bedürfnisse zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer und ausreichende Parkflächen berücksichtigen, ebenso der notwendigen Breite für Rettungs- und Feuerlöschfahrzeuge.

Regierungspräsidium Kassel (04.04.2022)

-

Keine Konflikte in Bezug auf einen gewerblichen Immissionsschutz.

Hosenfeld, den 03.02.2023

gez. Peter Malolepszy
Bürgermeister