Die Gemeinde Hosenfeld beabsichtigt, den Fußweg in der Gemarkung Hosenfeld, Flur 29, Flurstück 48/17 (21 m²), Lage „An der Kirche“ einzuziehen. Die genaue Lage des Weges ist dem anliegenden Planauszug zu entnehmen.
Berechtigte Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können in der Zeit vom
06. Februar bis 03. März 2023
während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Hosenfeld
| Montag - Freitag | von 08.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | von 14.00 - 19.00 Uhr |
in der Bauabteilung der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.