Am Donnerstag, 26.01.2023, findet um 20:00 Uhr im Bürgerhaus Blankenau die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hosenfeld in der 12. Wahlperiode statt.
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Michaela Alt, eröffnet um 20:00 Uhr die 13. Sitzung der 12. Wahlperiode der Gemeindevertretung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen werden nicht erhoben.
Von den 23 gewählten Mitgliedern sind 21 anwesend.
| TOP | Inhalt |
| 1 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
| 2 | Haushaltsplan 2023 |
| Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 gem. § 97 Abs. 3 HGO | |
| 3 | Haushaltplan und Schlussbilanz 2020 |
| Kenntnisnahme vom Prüfungsbericht des Fachdienstes Revision des Landkreises Fulda vom 03.01.2023 über den Jahresabschluss 2020 und Entlastung des Gemeindevorstandes | |
| 4 | Haushaltsjahr 2022 |
| Kenntnisnahme vom Liquiditätsnachweis gemäß § 106 HGO zum 31.12.2022 | |
| 5 | Beteiligungsbericht 2023 und Gesamtabschluss 2022 |
| Kenntnisnahme vom Verzicht auf einen Beteiligungsbericht 2023 gemäß § 123 a HGO sowie Beschlussfassung über einen nicht notwendigen Gesamtabschluss 2022 gemäß § 112 b HGO | |
| 6 | Antrag der FWG-Fraktion; |
| Prüfung und Umsetzung WLAN für öffentliche Gebäude der Gemeinde Hosenfeld | |
| 7 | Antrag der FWG-Fraktion; |
| Prüfung und Umsetzung der Gemeinde-Außendarstellung in sozialen Netzwerken | |
| 8 | Bebauungsplan Nr. 17“Alte Wiese“ und die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld |
| Beschluss über die Abwägung der Stellungnahme und die Vorentwurfsüberarbeitung sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 und § 4 BauGB | |
| 9 | Informationen des Bürgermeisters |
| 10 | Anfragen/Verschiedenes |
| Erledigung der Tagesordnung: |
| TOP 1: | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
| Es gibt keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 15.12.2022. |
| TOP 2: | Haushaltsplan 2023; |
| Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 gem. § 97 Abs. 3 HGO |
| Aufgrund der §§ 94 ff. Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die nachstehende Haushaltssatzung, das Investitionsprogramm 2022 - 2026 sowie den Finanzstatusbericht 2023 und nimmt von der Finanzplanung 2022 - 2026 Kenntnis: |
| § 1 | |
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird | |
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.690.200 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 10.641.200 EUR |
| mit einem Saldo von | 49.000 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 11.200 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 11.200 EUR |
| mit einem Überschuss von | 60.200 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 485.200 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 997.800 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.998.600 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.000.800 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 905.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 613.600 EUR |
| mit einem Saldo von | 291.400 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des | |
| Haushaltsjahres von | 224.200 EUR |
| festgesetzt. | |
| § 2 |
| Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 905.000 EUR festgesetzt. |
| § 3 |
| Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. |
| § 4 |
| Liquiditätskredite werden nicht beansprucht. |
| § 5[1] | |||||
| Nachrichtlich: | |||||
| Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2023 sind wie folgt festgesetzt: | |||||
| 1. Grundsteuer | |||||
| 1.1 | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | ||||
| (Grundsteuer A) | auf | 340 v.H. | |||
| 1.2 | für Grundstücke | ||||
| (Grundsteuer B) | auf | 400 v.H. | |||
| 2. Gewerbesteuer | auf | 380 v.H. | |||
| § 6 |
| Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen. |
| § 7 |
| Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am beschlossene Stellenplan. |
| § 8 |
| Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können. |
| Abstimmung: | |
| dafür: | 21 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
| TOP 3: | Haushaltsplan und Schlussbilanz 2020; |
| Kenntnisnahme vom Prüfungsbericht des Fachdienstes Revision des Landkreises Fulda vom 03.01.2023 über den Jahresabschluss 2020 und Entlastung des Gemeindevorstandes |
| Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht des Fachdienstes Revision des Landkreises Fulda vom 03.01.2023 über den Jahresabschluss 2020. Sie beschließt gemäß § 114 HGO die Jahresrechnung 2020 inklusive der darin enthaltenen Schlussbilanz mit einem Bilanzwert in Höhe von 23.868.063,25 EUR und einem positiven Jahresergebnis aus der Gesamtergebnisrechnung in Höhe von 378.903,83 EUR und erteilt dem Gemeindevorstand hiermit Entlastung. Der Prüfungsbericht ist Bestandteil des Beschlusses. |
| Abstimmung: | |
| dafür: | 21 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
| TOP 4: | Haushaltsjahr 2022; |
| Kenntnisnahme vom Liquiditätsnachweis gemäß § 106 HGO zum 31.12.2022 |
| Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis vom Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2022 und dem daraus verpflichtenden Liquiditätsnachweis gemäß § 106 HGO für die Kommunalaufsicht. |
| Keine Abstimmung - lediglich Kenntnisnahme |
| TOP 5: | Beteiligungsbericht 2023 und Gesamtabschluss 2022; |
| Kenntnisnahme vom Verzicht auf einen Beteiligungsbericht 2023 gemäß § 123 a HGO sowie Beschlussfassung über einen nicht notwendigen Gesamtabschluss 2022 gemäß § 112 b HGO |
| Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis, dass es wie in den Vorjahren keine Beteiligungen der Gemeinde Hosenfeld gemäß § 123 a HGO gibt. Insoweit kann auf einen entsprechenden Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2023 verzichtet werden. |
| Ferner beschließt die Gemeindevertretung gemäß § 112 b HGO auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses 2022 für die Gemeinde Hosenfeld und ihre beteiligten Aufgabenträger zu verzichten. |
| Abstimmung: | |
| dafür: | 21 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
| TOP 6: | Antrag der FWG-Fraktion; |
| Prüfung und Umsetzung der WLAN für öffentliche Gebäude der Gemeinde Hosenfeld |
| Die FWG-Fraktion beantragt die Prüfung eines öffentlichen, kostenfreien WLAN-Zugangs für öffentliche Gebäude der Gemeinde Hosenfeld (Bürgerhäuser, Feuerwehren, Schwimmbad). Über eine Umsetzung entscheidet die Gemeindevertretung. |
| Abstimmung: | |
| dafür: | 21 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
| TOP 7: | Antrag der FWG-Fraktion; |
| Prüfung und Umsetzung der Gemeinde-Außendarstellung in sozialen Netzwerken |
| Die FWG-Fraktion zieht ihren Antrag zurück und bittet um Übermittlung der Informationen zur aktuellen Rechtslage. |
| TOP 8: | Bebauungsplan Nr. 17„Alte Wiese“ und die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld; |
| Beschluss |
| Die Gemeindevertretung beschließt: | |
| 1) | Es wird beschlossen, die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TöB) gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägung zu beschließen. |
| 2) | Es wird die Vorentwurfsüberarbeitung des Bebauungsplans Nr. 17 „Alte Wiese“ einschließlich der Begründung gemäß den Vorgaben der Abwägung beschlossen und als Entwurf gebilligt. |
| 3) | Es wird ebenfalls die Überarbeitung des Vorentwurfs der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. 17 Alte Wiese“ einschließlich der Begründung gemäß den Vorgaben der Abwägung beschlossen und als Entwurf gebilligt. |
| 4) | Es wird ebenfalls beschlossen, die förmliche Beteiligung der Fachbehörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange (TöB) und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. |
| Die Gemeindevertretung beschließt die förmliche Beteiligung gem. §§ 3(2) und 4(2) BauGB für den Bebauungsplans Nr.17 „Alte Wiese“, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Hosenfeld in der Gemarkung Hosenfeld. Im Osten und Norden grenzt das Plangebiet an landwirtschaftlich genutzten Flächen. Im Süden schließt sich gemischte Bebauung mit Wohnbebauung an. Westlich des Plangebiets befindet sich ein befestigter landwirtschaftlicher Weg. | |
| Abstimmung: | |
| dafür: | 21 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
| TOP 9: | Informationen des Bürgermeisters |
| 1.1 Schwimmbad Hosenfeld Der Bürgermeister informiert über den aktuellen Stand zu den San ierungsarbeiten im Schwimmbad, die bislang noch im Zeitplan liegen. Der Landkreis Fulda hat für die Unterhaltungskosten des Jahre 2022 eine Förderung von 28.520 Euro gewährt. |
| 1.2 Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen Mittlerweile wurden die ersten ukrainischen Flüchtlinge in der angemieteten Propstei in Blankenau untergebracht. Weitere Zuweisungen durch den Landkreis folgen in der kommenden Woche. |
| 1.3 Mobilfunkmast Schletzenhausen Der Mobilfunkbetreiber und die Gemeinde haben sich auf einen alternativen Standort nahe der „Geisbuche“ verständigt, der 300 m weiter von der Ortslage entfernt ist, als der ursprünglich vorgesehene Standort „Rückershecken“. Der Vorschlag der Bürgerinitiative zur Erstellung eines Mobilfunkkonzeptes zum jetzigen Zeitpunkt wird als nicht zielführend, jedoch kostenintensiv bewertet und daher abgelehnt. |
| Zur Mobilfunk-Ausleuchtung des „weißen Flecks“ an der Landesstraße zwischen Hosenfeld und Giesel sowie des dortigen Gebietes (Sieberzmühle, Zwickgrund) plant die Telekom die Errichtung eines weiteren Funkmastes; mögliche Standorte werden zurzeit geprüft. |
| TOP 10: | Anfragen/Verschiedenes |
| 10.1 Photovoltaik-Freiflächenanlagen Nach der Festlegung der Prioritäten durch die Gemeindevertretung werden nun Verhandlungen mit der Fa. ProWind für die Anlage in Blankenau geführt. Die abschließende Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ist für die Sitzung im März vorgesehen. |
| Eine neue Bewertung der Flächen ist bei einer Veränderung der Flächenzuordnungen grundsätzlich möglich; dies kann im Zuge der Prüfung weiterer Anträge vorgenommen werden. |
| 10.2 Sanierung Landesstraße Ortsausgang Hosenfeld in Richtung Giesel Die Sanierung des zwischen Ortsausgang Hosenfeld und Sieberzmühle schadhaften Teilstücks wurde durch Hessen Mobil verschoben und wird frühestens für das Jahr 2025 in Aussicht gestellt, da die Sanierung der Landesstraße am Brandloser Berg und die Kreisstraße nach Brandlos für das Jahr 2024 vorgezogen wird. |
| 10.3 Postfiliale Hosenfeld Es gibt noch keine Rückmeldung der Deutschen Post AG über den aktuellen Stand. Zuzeit gibt es Verhandlungen zur Weiterführung des Betriebes der Filiale am bisherigen Standort im Bauzentrum Leinweber. Bis zu einer Lösung muss auf die Postfilialen in den Nachbargemeinden und die Packstation in Hainzell ausgewichen werden. Diese Zwischenlösung wird mindestens noch etwa 6 - 7 Wochen andauern. |
[1] Die Steuerhebesätze sind durch separate Hebesatzsatzungen mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.Dezember 2014 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.