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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 wird im Sinne der Bürgerbeteiligung öffentlich bekannt gemacht.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom

05. Februar 2024 bis 16. Februar 2024

während der allgemeinen Dienststunden

Montag, Dienstag, Donnerstag

von 08.00-12.00

und 13.00-16.00 Uhr

Mittwoch

von 08.00-12.00

und 14.00-19.00 Uhr

Freitag

von 08.00-12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Hosenfeld -Kämmerei-, Zimmer 203, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld, öffentlich aus.

36154 Hosenfeld, 02. Februar 2024

DER GEMEINDEVORSTAND DER
GEMEINDE HOSENFELD
gez. -Peter Malolepszy
Bürgermeister

Entwurf der

Haushaltssatzung 2024

der Gemeinde Hosenfeld

gemäß Muster 1 zu § 60 Satz1 Nr. 1 (§94 i.V.m. § 97 HGO)

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld am folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Fehlbedarf von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des

Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 526.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5[1]

Nachrichtlich: Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2024 sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

auf

1.2

für Grundstücke

(Grundsteuer B)

auf

2. Gewerbesteuer

auf

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.

36154 Hosenfeld, den

DER GEMEINDEVORSTAND DER
GEMEINDE HOSENFELD
gez. -Peter Malolepszy-
Bürgermeister

[1] Die Steuerhebesätze sind durch separate Hebesatzsatzungen mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.Dezember 2014 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.