Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 wird im Sinne der Bürgerbeteiligung öffentlich bekannt gemacht.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom
05. Februar 2024 bis 16. Februar 2024
während der allgemeinen Dienststunden
| Montag, Dienstag, Donnerstag | von 08.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr |
| Mittwoch | von 08.00-12.00 und 14.00-19.00 Uhr |
| Freitag | von 08.00-12.00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung Hosenfeld -Kämmerei-, Zimmer 203, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld, öffentlich aus.
36154 Hosenfeld, 02. Februar 2024
Haushaltssatzung 2024
der Gemeinde Hosenfeld
gemäß Muster 1 zu § 60 Satz1 Nr. 1 (§94 i.V.m. § 97 HGO)
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld am folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.707.900 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 11.938.100 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.230.200 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 12.700 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 12.700 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | 1.217.500 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -540.050 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.541.200 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.041.200 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.500.000 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 526.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 537.600 EUR |
| mit einem Saldo von | -11.600 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des | |
| Haushaltsjahres von | 2.051.650 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 526.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5[1]
Nachrichtlich: Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2024 sind wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |||
|
| 1.1 | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | |
|
| (Grundsteuer A) | auf | 340 v.H. |
|
| 1.2 | für Grundstücke | |
|
| (Grundsteuer B) | auf | 400 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer |
| auf | 380 v.H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.
36154 Hosenfeld, den
[1] Die Steuerhebesätze sind durch separate Hebesatzsatzungen mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.Dezember 2014 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.