Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wird im Sinne der Bürgerbeteiligung öffentlich bekannt gemacht.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom
03. Januar 2023 bis 16. Januar 2023
während der allgemeinen Dienststunden
| Montag, Dienstag, Donnerstag | von 08.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr |
| Mittwoch | von 08.00-12.00 und 14.00-19.00 Uhr |
| Freitag | von 08.00-12.00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung Hosenfeld -Kämmerei-, Zimmer 203, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld, öffentlich aus.
36154 Hosenfeld, 16. Dezember 2022
| DER GEMEINDEVORSTAND DER | |
| GEMEINDE HOSENFELD | |
| (Siegel) | -Peter Malolepszy- |
| Bürgermeister |
gemäß Muster 1 zu § 60 Satz1 Nr. 1 (§94 i.V.m. § 97 HGO)
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld am folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.690.200 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 10.641.200 EUR |
| mit einem Saldo von | 49.000 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 11.200 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 11.200 EUR |
| mit einem Überschuss von | 60.200 EUR |
im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 485.200 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 997.800 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.998.600 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.000.800 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 905.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 613.600 EUR |
| mit einem Saldo von | 291.400 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des | |
| Haushaltsjahres von | 224.200 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 905.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5[1]
Nachrichtlich: Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2023 sind wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||||
| 1.1 | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | |||
| (Grundsteuer A) | auf | 340 v.H. | ||
| 1.2 | für Grundstücke | |||
| (Grundsteuer B) | auf | 400 v.H. | ||
| 2. Gewerbesteuer | auf | 380 v.H. | ||
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.
36154 Hosenfeld, den
-Peter Malolepszy-
Bürgermeister
[1]Die Steuerhebesätze sind durch separate Hebesatzsatzungen mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.Dezember 2014 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.