Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 „Am Weißen Stein II“ gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans in diesem Bereich wird hiermit gem. § 2 (1) S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Gemeinde Hosenfeld möchte auf einem ca. 1,4 ha großen Areal östlich des Ortsteils Hainzell ein neues Wohngebiet realisieren. Für das Plangebiet liegt bislang kein Bebauungsplan vor. Demnach ist die Fläche dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Ziel des Bebauungsplans ist es, ein Wohnflächenangebot zu entwickeln. Hierfür soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden.
Das geplante Baugebiet wird im Süden durch die Straße „Am weißen Stein“ und im Norden über den „Lüderweg“ erschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke in der Flur 2, Gemarkung Hainzell: Nr. 54 und Flur 7, Gemarkung Hainzell: Nr. 68/4 (tlw.). Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plankarte zu entnehmen.
Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Weißen Stein II“
Hosenfeld, den 23.12.2022