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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 10 „Am Weißen Stein II“ Gemeinde Hosenfeld, Ortsteil Hainzell

Bebauungsplan Nr. 10 „Am Weißen Stein II“ Gemeinde Hosenfeld, Ortsteil Hainzell

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 „Am Weißen Stein II“ gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans in diesem Bereich wird hiermit gem. § 2 (1) S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Veranlassung und Ziel

Die Gemeinde Hosenfeld möchte auf einem ca. 1,4 ha großen Areal östlich des Ortsteils Hainzell ein neues Wohngebiet realisieren. Für das Plangebiet liegt bislang kein Bebauungsplan vor. Demnach ist die Fläche dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Ziel des Bebauungsplans ist es, ein Wohnflächenangebot zu entwickeln. Hierfür soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden.

Das geplante Baugebiet wird im Süden durch die Straße „Am weißen Stein“ und im Norden über den „Lüderweg“ erschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke in der Flur 2, Gemarkung Hainzell: Nr. 54 und Flur 7, Gemarkung Hainzell: Nr. 68/4 (tlw.). Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plankarte zu entnehmen.

Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Weißen Stein II“

Verfahrensablauf

Derzeit befinden sich die Flächen des Plangebiets im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Durch die Anwendung des § 13b BauGB gibt der Gesetzgeber die Möglichkeit, Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einzubeziehen. Hierfür gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 § 13a BauGB entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10 000 m², durch welche die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Da diese gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann das Vorhaben gem. § 13b BauGB behandelt werden.

Hosenfeld, den 23.12.2022

gez. Peter Malolepszy
Bürgermeister