Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld hat in ihrer Sitzung am 10.11.2022 den Beschluss zur Aufstellung für den Bebauungsplan Nr. 18 „Amtshausstraße“ im OT Hosenfeld gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Im Verfahren der Einbeziehung des Außenbereichs gem. § 13b BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 soll "Allgemeines Wohngebiet" festgesetzt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans in einer Größe von ca. 0,2 ha liegt im Osten von Hosenfeld, wird im Norden durch die Amtshausstraße mit anschließender Bebauung, im Osten durch Bebauung, im Süden durch landwirtschaftliche Fläche und im Westen durch die Forsthausstraße mit anschließender Bebauung begrenzt und umfasst in der Gemarkung Hosenfeld, Flur 23, Flurstück 2 teilweise. Die Lage des Plangebiets ist aus untenstehender Skizze ohne Maßstab ersichtlich:
Hosenfeld, den 23.12.2022