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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 51/2023
Gestaltung Innenteil Seite 4
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Neuerungen im Pass- und Ausweisrecht ab 2024

Gebühr für den Reisepass erhöht sich

Ab dem 01.01.2024 erhöht sich die Gebühr des Reisepasses auf 70,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr. Der Reisepass ist ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.

Die Gebühr für einen Reisepass bis zum 24. Lebensjahr bleibt weiterhin bei 37,50 Euro (Gültigkeit 6 Jahre).

Änderungen zum Kinderreisepass

Ab dem 01.01.2024 kommen für Kinder ab Geburt als Ausweisdokumente Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Für Reisen außerhalb der EU (auch Großbritannien), können für jedes Kind, ebenso wie für die Eltern, Reisepässe beantragt werden. Der bisherige Kinderreisepass entfällt.

In jedem Fall wird für einen Reisepass oder Personalausweis ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt, sowie Angaben zur Augenfarbe und Größe des Kindes und bei gemeinsamem Sorgerecht eine Zustimmungserklärung von beiden Elternteilen. Die Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr erfasst.