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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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5. Nachtrag zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hosenfeld (EWS)

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl S. 473, 475), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013, (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2023 (GVBl S. 582) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22.08.2018 (BGBl. I S. 1327) und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 25.05.2023 (GVBl. S. 357), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld in ihrer Sitzung am 14.12.2023 folgenden 5. Nachtrag zu der am 20. Mai 2010 beschlossenen Entwässerungssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 24 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

§ 24

Gebührenmaßstäbe und -sätze für Niederschlagswasser

(1)

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird

a)

ab 01.01.2024 eine Gebühr von 0,27 EUR jährlich erhoben,

b)

ab 01.01.2026 eine Gebühr von 0,25 EUR jährlich erhoben

§ 26 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

§ 26

Gebührenmaßstäbe und -sätze für Schmutzwasser

(1)

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

1.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch ab 01.01.2024

a)

bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage

3,97

EUR,

b)

bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung

3,97

EUR.

2.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch ab 01.01.2026

a)

bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage

3,62

EUR,

b)

bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung

3,62

EUR.

Artikel II

- Inkrafttreten –

Der 5. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 20. Mai 2010 tritt zum

01. Januar 2024 in Kraft.

36154 Hosenfeld, den 15. Dezember 2023

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE HOSENFELD
gez. Peter Malolepszy
Bürgermeister

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt der Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Hosenfeld, den 15.12.2023

Peter Malolepszy
Bürgermeister