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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Hosenfeld (WVS)

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl S. 473, 475), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2023 (GVBl S. 582), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld in ihrer Sitzung am 14.12.2023 folgenden 1. Nachtrag zu der am 05.09.2019 beschlossenen Wasserversorgungssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 26 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

§ 26

Benutzungsgebühren

(3)

Die Gebühr beträgt

a)

ab 01.01.2024 pro m³ 1,97 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

b)

ab 01.01.2026 pro m³ 2,28 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

§ 28 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

§ 28

Verwaltungsgebühren

(1)

Sind auf einem Grundstück mehrere Messeinrichtungen vorhanden, erhebt die Gemeinde für die zweite und jede weitere Messeinrichtung jährlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Artikel II

- Inkrafttreten –

Der 1. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung vom 05. September 2019 tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

36154 Hosenfeld, den 15. Dezember 2023

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE HOSENFELD
gez. Peter Malolepszy
Bürgermeister

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt der Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Hosenfeld, den 15.12.2023

Peter Malolepszy
Bürgermeister