Am 15. Februar 2023 werden die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müll-, Wasser- und Abwassergebühren sowie die Niederschlagswassergebühr) für das I. Quartal 2023 und die Hundesteuer für das 1. Halbjahr 2023 fällig.
Im Zusammenhang mit der 1. Abbuchung der fälligen Steuern und Gebühren zum 15. Februar 2023 weisen wir ausdrücklich auf das für Sie komfortable SEPA-Lastschrift-Verfahren hin. Sollten Sie die Abbuchung der fälligen Quartalszahlungen wünschen, können Sie sich unter www.gemeinde-hosenfeld.de/rathaus/digitales-rathaus-formulare/ ein Blanko-SEPA-Mandat herunterladen. Bitte lassen Sie dieses Mandat ausgefüllt und unterschrieben der Gemeindeverwaltung zukommen. Vergessen Sie dabei nicht die Angabe des Kassenzeichens.
Die Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Bescheide bei der Gemeindekasse eingehen. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Fälligkeitstermine automatisch das gebührenpflichtige Mahnverfahren einsetzt. Hierauf wird auch im Heranziehungsbescheid hingewiesen.
Für Rückfragen steht das Team der Finanzabteilung unter Tel. 06650 / 9620 -13 oder -14 sowie unter der Email-Adresse: finanzabteilung@gemeinde-hosenfeld.de gerne zur Verfügung.
Informativ weisen wir nochmals darauf hin, dass sich die Abwassergebühren zum 01.01.2023 von bisher 2,15 Euro pro Kubikmeter auf 2,73 Euro pro Kubikmeter in der Vorauszahlung erhöht haben.
Stundungsanträge
Im Zuge dieser öffentlichen Steuermahnung weisen wir darauf hin, dass Stundungsanträge zu fälligen Zahlungen schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld zu richten sind und nach Beschlussfassung und Genehmigung des Stundungsantrages gemäß Abgabenordnung verzinst werden.