Am 15. Februar 2026 werden die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müll-, Wasser- und Abwassergebühren sowie die Niederschlagswassergebühr) für das I. Quartal 2026 und die Hundesteuer für das 1. Halbjahr 2026 fällig.
Im Zusammenhang mit der 1. Abbuchung der fälligen Steuern und Gebühren zum 15. Februar 2026 weisen wir ausdrücklich auf das für Sie komfortable SEPA-Lastschrift-Verfahren hin. Sollten Sie die Abbuchung der fälligen Quartalszahlungen wünschen, können Sie sich unter https://www.gemeinde-hosenfeld.de/rathaus-politik/buergerservice/formulare-online-service/ ein Blanko-SEPA-Mandat online ausfüllen / herunterladen. Vergessen Sie dabei nicht die Angabe der Debitorennummer.
Die Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Bescheide bei der Gemeindekasse eingehen. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Fälligkeitstermine automatisch das gebührenpflichtige Mahnverfahren einsetzt. Hierauf wird auch im Heranziehungsbescheid hingewiesen.
Für Rückfragen steht das Team der Finanzabteilung unter Tel. 06650 / 9620 -13 oder -14 sowie unter der Email-Adresse: finanzabteilung@gemeinde-hosenfeld.de gerne zur Verfügung.
Veränderung der Wasser- und Schmutzwasserpreise zum 01.01.2026
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2023 die Gebühr für Schmutzwasser im Haushaltsjahr 2026 von bisher 3,97 EUR pro Kubikmeter auf 3,62 EUR pro Kubikmeter verringert. Diese Veränderung wurde in den Vorauszahlungsbeträgen 2026 bereits berücksichtigt. Gleichzeitig wurde die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,27 EUR pro Quadratmeter versiegelte Fläche auf 0,25 EUR pro Quadratmeter versiegelte Fläche reduziert. Auch diese Veränderung ist auf den aktuellen Abgabenbescheiden eingepflegt.
Der Frischwasserpreis wurde zum 01. Januar 2026 mit gleicher Beschlusslage auf netto 2,28 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 7% erhöht. Dies ergibt brutto einen Frischwasserpreis von 2,44 EUR pro Kubikmeter.
Stundungsanträge
Im Zuge dieser öffentlichen Steuermahnung weisen wir darauf hin, dass Stundungsanträge zu fälligen Zahlungen schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld zu richten sind und nach Beschlussfassung und Genehmigung des Stundungsantrages gemäß Abgabenordnung verzinst werden.