Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld hat in ihrer Sitzung am 10.11.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Amtshausstraße“ im OT Hosenfeld gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Im Verfahren der Einbeziehung des Außenbereichs gem. § 13 b BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 soll "Allgemeines Wohngebiet" festgesetzt werden.
Ziel und Zweck der Planung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans in einer Größe von ca. 0,2 ha liegt im Osten von Hosenfeld, wird im Norden durch die Amtshausstraße mit anschließender Bebauung, im Osten durch Bebauung, im Süden durch landwirtschaftliche Fläche und im Westen durch die Forsthausstraße mit anschließender Bebauung begrenzt und umfasst in der Gemarkung Hosenfeld, Flur 23, Flurstück 2 teilweise.
Die Lage des Plangebiets ist aus untenstehender Skizze ohne Maßstab ersichtlich.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gem. § 13, Abs. 2, Nr. 2 BauGB durch Auslegung nach § 3, Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats und wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4, Abs. 2 BauBG durchgeführt. Der Planentwurf liegt mit Begründung in der Zeit vom
27.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023
öffentlich aus. Er wird während dieser Zeit in der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld während der Öffnungszeiten unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften zu Jedermanns Einsicht bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
| Dienstzeiten: | Montag - Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
|
| und zusätzlich Mittwoch: | 14:00 - 19:00 Uhr |
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.
Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Hosenfeld unter der Email-Adresse bauabteilung@gemeinde-hosenfeld.de unter Angabe des Betreffs "Bebauungsplan Nr. 18 „Amtshausstraße", vorgebracht werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes einschl. der Begründung, können auch auf der Internetseite der Gemeinde unter: https://www.gemeinde-hosenfeld.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter: https:// bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hosenfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB wurden einem Planungsbüro übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Hosenfeld, den 17.02.2023