Abb. 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr.8 „Bergacker“
Abb. 2: Ausgleich zum Bebauungsplan Nr. 8 „Bergacker“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld hat in ihrer Sitzung am 23.09.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Bergacker“ gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. In o. g. Sitzung wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld ebenfalls beschlossen, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Bergacker“ die Änderung des Flächennutzungsplanes in den erforderlichen Teilbereichen durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Die Planung der Gemeinde Hosenfeld sieht die Bereitstellung einer landwirtschaftlichen Fläche am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Blankenau für die Entwicklung des Wohngebietes vor. Zur Erschließung des Plangebiets soll in Teilen die Straße „An der Schule“ weiter ausgebaut werden. Hierfür wird der derzeit landwirtschaftlich genutzte Weg in eine ausreichend dimensionierte Verkehrsfläche umgewandelt.
Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen, wird im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan in dem erforderlichen Bereich gem. § 8 (3) S 1 BauGB im Parallelverfahren geändert. Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplanes ist, den bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellten Bereich in eine „Wohnbaufläche““ umzuwidmen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Blankenau. Im Osten grenzt das Plangebiet an den Friedhof, im Norden an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Süden schließt gemischte Bebauung mit Wohnbauflächen an. Westlich des Plangebiets befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen und ein landwirtschaftlicher Weg.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke: Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Blankenau, Flur 3, die Flurstücke mit den Nummern 160 (tlw.), 161 (tlw.), 162, 165/1 (tlw.) und 165/2 (tlw.). Der Planbereich ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.
Für den Ausgleich der mit der Umsetzung des Bebauungsplans einhergehenden Eingriffe ist eine externe Kompensationsmaßnahme innerhalb eines Zusatzgeltungsbereichs vorgesehen. Die Fläche liegt ca. 370 m nördlich des geplanten Baugebietes. Sie befindet sich in Hanglage und wird südlich von einem befestigten und nördlich von einem unbefestigten Wirtschaftsweg begrenzt. Beide Wege werden durch Gehölze (Hecken und Einzelbäume) begleitet. Östlich schließt ein geschlossener Gehölzbestand an die Ausgleichsfläche.
Der räumliche Geltungsbereich der Ausgleichsfläche umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke: Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Blankenau, Flur 1, Flurstück 28 (tlw.), 29 (tlw.) und 30 (tlw.) Der Planbereich der Ausgleichsfläche ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.
Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 (1) BauGB
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen
von Mo., den 27.02.2023 bis einschließlich Do., den 30.03.2023
im Bauamt der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Hainzeller Straße 1. 36154 Hosenfeld während der allgemeinen Dienststunden:
| Montag bis Freitag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Mittwochs | 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
und nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren werden im Auslegungszeitraum zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Hosenfeld unter folgendem Link https://www.gemeinde-hosenfeld.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/Themen-A-Z.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 8. „Bergacker“ der Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Blankenau sowie die Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hosenfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gem. § 3 (3) BauGB wird bezüglich der Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).
Hosenfeld, den 17.02.2023