| Beginn der Sitzung | 19:05 Uhr |
| Ende der Sitzung | 21:27 Uhr |
Zur Beurkundung
| gez. Alt Michaela Vorsitzende/r | gez. Mayer Kerstin Schriftführer/in |
Die Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.
| TOP Nr. | Beratungsgegenstand |
| 1. | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
| 2. | Haushaltsjahr 2023 Kenntnisnahme vom Liquiditätsnachweis gemäß § 106 HGO zum 31.12.2023 |
| 3. | Beteiligungsbericht 2024 und Gesamtabschluss 2023 Verzicht auf einen Beteiligungsbericht 2024 gemäß § 123 a HGO sowie auf einen nicht notwendigen Gesamtabschluss 2023 gemäß § 112 b HGO |
| 4. | Haushaltsjahr 2024 Einbringung Haushaltsplan und Haushaltssatzung gemäß § 97 HGO für das Haushaltsjahr 2024 einschl. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 sowie Finanzstatusbericht |
| 5. | B-Plan Nr. 19 "Im Feld", Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld, und Flächennutzungsplanänderung; Aufstellungsbeschluss |
| 6. | Geplante Gleichstromtrassen DC 41 und DC 42 durch den westlichen Landkreis Fulda; Stellungnahme an die Bundesnetzagentur |
| 7. | Ausbau der Straßen "Krebsgewann" und "Struthweg", Ortsteil Blankenau |
| 8. | Anträge, die von der Gemeindevertretung beschlossen wurden |
| 8.1. | Aufnahme TOP: Bürger haben das Wort |
| 8.2. | Einrichtung eines teo-Marktes; Sachstandsbericht |
| 8.3. | Dachflächen-Photovoltaik für gemeindeeigene Gebäude; Sachstandsbericht |
| 8.4. | Prüfung und Umsetzung W-LAN für öffentliche Gebäude der Gemeinde Hosenfeld; Sachstandsbericht |
| 9. | Informationen des Bürgermeisters |
| 10. | Anfragen/Verschiedenes |
| zu TOP 1 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
Es gibt keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 14.12.2023.
| zu TOP 2 | Haushaltsjahr 2023 Kenntnisnahme vom Liquiditätsnachweis gemäß § 106 HGO zum 31.12.2023 |
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis vom Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2023 und dem daraus verpflichtenden Liquiditätsnachweis gemäß § 106 HGO für die Kommunalaufsicht.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme
| zu TOP 3 | Beteiligungsbericht 2024 und Gesamtabschluss 2023 Verzicht auf einen Beteiligungsbericht 2024 gemäß § 123 a HGO sowie auf einen nicht notwendigen Gesamtabschluss 2023 gemäß § 112 b HGO |
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis, dass es wie in den Vorjahren keine Beteiligungen der Gemeinde Hosenfeld gemäß § 123 a HGO gibt. Insoweit kann auf einen entsprechenden Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2024 verzichtet werden.
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 112 b HGO, auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses 2023 für die Gemeinde Hosenfeld und ihre beteiligten Aufgabenträger zu verzichten.
21 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 4 | Haushaltsjahr 2024 Einbringung Haushaltsplan und Haushaltssatzung gemäß § 97 HGO für das Haushaltsjahr 2024 einschl. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 sowie Finanzstatusbericht |
Die Gemeindevertretung nimmt den für das Jahr 2024 vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Investitionsprogramm und Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 sowie den Finanzstatusbericht 2024 zur Kenntnis.
Sie beschließt, diese Unterlagen gem. § 97 (3) HGO dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung zuzuleiten.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 97 (2) HGO zu veranlassen.
21 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 5 | B-Plan Nr. 19 "Im Feld", Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld, und Flächennutzungsplanänderung; Aufstellungsbeschluss |
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1) | Für das Gebiet „Im Feld“ wird gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. |
| 2) | Der räumliche Geltungsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke in der Flur 7, Gemarkung Hosenfeld: Nr. 2 (teilweise) und Nr. 17 (teilweise). |
| 3) | Der Aufstellungsbeschluss ist gem. 2 (1) S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 4) | Es wird beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Im Feld“ zu ändern. |
| 5) | Es wird ebenfalls beschlossen, die Beteiligung der Fachbehörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. |
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans “Im Feld“, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld, im zweistufigem Regelverfahren.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Hosenfeld in der Gemarkung Hosenfeld. Im Westen und Norden grenzt das Plangebiet an landwirtschaftlich genutzten Flächen. Im Süden schließt gemischte Bebauung mit Wohnbebauung an. Westlich des Plangebietes entsteht die neu zu schaffende Verkehrsfläche zur Anbindung des neuen Wohnbaugebietes (Bebauungsplan Nr. 17 „Alte Wiese“).
21 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 6 | Geplante Gleichstromtrassen DC 41 und DC 42 durch den westlichen Landkreis Fulda; Stellungnahme an die Bundesnetzagentur |
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis von der Planung der Bundesnetzagentur (BNetzA), die Gleichstromtrassen „NordwestLInk (DC 41)“ von Niedersachsen nach Baden-Württemberg und „SüdWestLink (DC 42)“ von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg zu führen. Die Leitungen sollen durch Hessen in einer gemeinsamen Trasse verlaufen, die auch durch den westlichen Landkreis Fulda und damit durch die Gemeinde Hosenfeld führen könnte. Sie sollen als Erdkabel verlegt werden. Ein engerer Trassenverlauf mit ca. 300 m Breite wird Anfang Februar 2024 bekanntgegeben und bis zum 30.06.2024 genauer festgelegt. Eine Stellungnahme der Gemeinde kann bis 29.01.2024 an die BNetzA eingereicht werden.
| 1. | Einer Durchführung der Stromkabel für die Gleichstromtrassen DC 41 und DC 42 durch das Gemeindegebiet Hosenfeld wird nur bei vollständiger Erdbauverlegung zugestimmt und nur dann, wenn die Widerstände westlich (Vogelsbergkreis) oder östlich (Neuhof) größer sind als im Gemeindegebiet von Hosenfeld. |
| 2. | Die Stromtrassen dürfen nicht durch mögliche künftige Erweiterungsflächen für Wohn- oder Gewerbebebauung sowie vorgesehene Sondergebiete (z. B. für Freiflächenphotovoltaik) führen. Diese Gebiete sind entsprechend der beigefügten Plankarte für die Trasse auszuschließen und zu umgehen. |
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Stellungnahme frist- und formgerecht bei der BNetzA einzureichen. Die Gemeindevertretung ist künftig jeweils aktuell über den Sachstand zu informieren.
21 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 7 | Ausbau der Straßen "Krebsgewann" und "Struthweg", Ortsteil Blankenau |
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis von der vorläufigen Planung und den erwarteten Gesamtkosten (gerundet) für Ausbau und Fertigstellung der Straßen
| • | Krebsgewann: |
|
| Kosten bisheriger Ausbau (1986 – 2023) | 187.500 Euro |
| Kosten geplanter Restausbau (2024): | 450.000 Euro |
| Gesamtkosten (1986 – 2024): | 637.500 Euro |
| • | Struthweg: |
|
| Kosten für bisherigen Ausbau (1996- 2023) | 112.500 Euro |
| Kosten für geplanten Restausbau (2024): | 265.000 Euro |
| Gesamtkosten (1996 – 2024): | 377.500 Euro |
sowie von den in der Anlage beigefügten Berechnungen der Erschließungsbeiträge für die Anlieger. Die beiden Straßen sind Erschließungsstraßen im Sinne der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Hosenfeld. Nach § 4 EBS trägt die Gemeinde einen Anteil von 10 Prozent des beitragsfähigen Aufwands. 90 Prozent sind auf die Anlieger umzulegen.
Die Gemeindevertretung nimmt ferner Kenntnis davon, dass der Unterbau der Straße „Krebsgewann“ erneuert werden muss, bevor die Straßenanlage endgültig fertiggestellt werden kann. Es wird beschlossen, die Baukosten für die Erneuerung des Straßenunterbaus in voller Höhe von Seiten der Gemeinde zu übernehmen und nicht als beitragsfähigen Aufwand auf die Anlieger umzulegen.
Beim Ausbau der Straße „Struthweg“ werden bei der Beitragserhebung keine Kosten für Leistungen auf die Anlieger umgelegt, für die sie bereits veranlagt worden sind.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Maßnahme umzusetzen.
21 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 8 | Anträge, die von der Gemeindevertretung beschlossen wurden |
| zu TOP 8.1 | Aufnahme TOP: Bürger haben das Wort |
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Gemeindevorstands zur Kenntnis und beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Hosenfeld:
„In § 16 Geschäftsordnung wird folgender Absatz 4 neu aufgenommen:
| (4) | Nach jeder Gemeindevertretersitzung können anwesende Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hosenfeld Fragen an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung stellen. Nach Möglichkeit sollen die Fragen von der/dem Vorsitzenden oder vom Gemeindevorstand noch in der Fragestunde beantwortet werden. Ist dies nicht möglich, ist die Antwort schriftlich innerhalb von 14 Tagen der/dem Fragestellenden vom Gemeindevorstand in Abstimmung mit der/dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zuzuleiten. Die „Fragestunde“ soll in der Regel 15 Minuten nicht überschreiten. Zugelassen sind nur kurze und präzise Fragen. Eine Beratung findet nicht statt.“ |
16 Dafür, 0 Dagegen, 5 Enthaltungen
| zu TOP 8.2 | Einrichtung eines teo-Marktes; Sachstandsbericht |
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beschließt, dass der Gemeindevorstand weitere Anstrengungen zur Errichtung eines teo-Marktes in der Gemeinde so lange zurückzustellen soll, bis von der Fa. tegut entschieden ist, ob das Konzept weiterverfolgt wird.
21 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 8.3 | Dachflächen-Photovoltaik für gemeindeeigene Gebäude; Sachstandsbericht |
Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die mit einem Gutachten beauftragte Fa. RhönEnergie Effizienz + Service GmbH am 30.11.2023 eine Potenzialanalyse zu PV-Anlagen auf den Gebäuden der Gemeinde vorgelegt hat, die zurzeit noch geprüft wird. Nach Abschluss der Prüfung wird den Gremien ein ausgearbeiteter Vorschlag zur möglichen Umsetzung vorgelegt.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme
| zu TOP 8.4 | Prüfung und Umsetzung W-LAN für öffentliche Gebäude der Gemeinde Hosenfeld; Sachstandsbericht |
Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass zurzeit noch ein Vorschlag für die mögliche Einrichtung von W-LAN-Anlagen an öffentlichen Gebäuden und Plätzen erarbeitet wird. Hierzu wird auch das Förderprogramm berücksichtigt.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme
| zu TOP 9 | Informationen des Bürgermeisters |
9.1 Förderungen Landkreis Fulda
Vom Landkreis Fulda sind folgende Förderzusagen eingegangen:
| LF 10 Feuerwehr Hainzell: | 72.600 EUR |
| Gerätewagen Logistik Feuerwehr Hosenfeld: | 33.000 EUR |
| Betriebskostenförderung Schwimmbad: | 39.440 EUR |
Mit den Gemeinden Großenlüder und Neuhof gab es bereits Gespräche zu einer möglichen finanziellen Beteiligung für das Schwimmbad in Hosenfeld, die weitergeführt werden; ggf. ist auch eine personelle Zusammenarbeit im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit denkbar.
Erhöhte Sanierungskosten Schwimmbad: rd. 120.000 EUR (zusätzlich zur regulären Förderung)
9.2 Poststation in Hosenfeld
Die Poststation wurde heute beim Rewe-Markt in Hosenfeld aufgestellt. Ein offizieller Eröffnungstermin wird noch erfolgen.
9.3 Regionalbudget 2024
Auch in diesem Jahr stehen wieder Fördergelder aus dem Regionalbudget für Maßnahmen zwischen 1.000 und 10.000 EUR für lokale Kleinprojekte zur Verfügung. Die Anträge müssen bis zum 26.02.2024 beim Regionalforum Fulda Südwest vorliegen.
Der Aufruf wird durch die Verwaltung an die Vereine in der Gemeinde weitergeleitet.
| zu TOP 10 | Anfragen/Verschiedens |
10.1 Wasserversorgung für Hosenfeld
Nach dem gescheiterten Pumpversuch in Pfaffenrod soll nun ein neuer geeigneter Bohrpunkt geprüft werden; ggf. besteht auch die Möglichkeit, die Ortung mittels einer anderen Technik durchzuführen.
Ebenso wird eine mögliche Verwendung des Trinkwassers vom Wasserwerk Giesel nahe der Sieberzmühle geprüft.