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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 7/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Bundestagswahl am 23.02.2025 - Informationen zur Briefwahl und der rechtzeitigen Abgabe von Wahlbriefen!

Mit Eintreffen der Stimmzettel am 04.02.2025 wurden alle bis dahin vorliegenden Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen bearbeitet und versendet.

Bitte denken Sie daran, Ihren Wahlbrief rechtzeitig zurückzusenden. Sofern dieser durch die Deutsche Post versendet wird, empfiehlt diese den Einwurf des Wahlbriefes in einen Briefkasten oder die Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin, also spätestens am Donnerstag, 20.02.2025.

Natürlich können Sie Ihren Wahlbrief auch direkt in den Briefkasten am Rathaus einwerfen oder während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgeben.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025 um 1800 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Hosenfeld vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Der letzte Versand von Briefwahlunterlagen aus dem Rathaus erfolgt am Mittwoch, 19.02.2025, damit eine Zustellung durch die Deutsche Post gewährleistet werden kann. Ab Donnerstag, 20.02.2025 empfehlen wir eine persönliche Abholung der Unterlagen im Rathaus.

Generell muss die Beantragung von Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, erfolgen. Danach ist es nur noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich, Briefwahl zu beantragen (plötzliche Erkrankung oder glaubhafte Versicherung, dass ein bereits beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist).

Für diese Zwecke ist das Wahlamt wie folgt erreichbar:

Freitag, 21.02.2025

von 08:00 Uhr

bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22.02.2025

von 10:00

bis 12:00 Uhr

und am Sonntag, 23.02.2025

von 08:00

bis 15:00 Uhr.

Das Wahlamt der Gemeinde Hosenfeld