Bis Ende der 6. und 7. Kalenderwoche 2025 wurden den Steuerpflichtigen der Gemeinde Hosenfeld die Steuerbescheide für das Jahr 2025 bekanntgegeben.
Am 15. Februar 2025 sind nun die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müll-, Wasser- und Abwassergebühren und die Niederschlagswassergebühr) für das I. Quartal 2025 und die Hundesteuer für das 1. Halbjahr 2025 fällig.
Eventuelle Gutschriften oder Nachforderungen aus der Wasser- und Abwasserabrechnung 2024 sind auf den Jahresbescheiden 2025 mit der Fälligkeit 15. Februar 2025 aufgeführt und verrechnet.
Die Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Bescheide bei der Gemeindekasse eingehen. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Fälligkeitstermine automatisch das gebührenpflichtige Mahnverfahren einsetzt. Hierauf wird auch im Heranziehungsbescheid hingewiesen.
Für Rückfragen steht das Team der Finanzabteilung unter Tel. 06650 / 9620 -13 oder -14 sowie unter der E-Mail-Adresse: finanzabteilung@gemeinde-hosenfeld.de gerne zur Verfügung.
Stundungsanträge
Im Zuge dieser öffentlichen Steuermahnung weisen wir darauf hin, dass Stundungsanträge zu fälligen Zahlungen schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld zu richten sind und nach Beschlussfassung und Genehmigung des Stundungsantrages gemäß Abgabenordnung mit 6,0 % Stundungszinsen/Jahr verzinst werden.