Die beliebte Tradition des Abbrennens von Brauchtumsfeuern am „Hutzelsonntag“, dem Sonntag nach Rosenmontag, bleibt in der Gemeinde Hosenfeld wie gewohnt erhalten.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der ausrichtenden Feuerwehren und Vereine in den jeweiligen Ortsteilen war und ist die Sicherheit gewährleistet. Die Veranstalter werden gebeten, beim Aufbau und Abbrennen der Hutzelfeuer die nachstehenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten:
Erforderliche Sicherheitsvorkehrungen zur Durchführung der Hutzelfeuer
Zum Entfachen des Feuers dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden, die eine Personengefährdung herbeiführen können oder zu starker Rauch- oder Geruchsbelästigung führen.
Wir appellieren an die für das jeweilige Hutzelfeuer verantwortlichen Personen, die Durchführung des Brauchtumsfeuers zu kontrollieren und zu beaufsichtigen bzw. auch Vorkehrungen bei evtl. Gefahren zu treffen (z. B. Vorhalten eines Feuerlöschers, Handy für Notruf).
1. Einzuhaltende Mindestabstände:
2. Zulässige Brennmaterialien
3. Verbotene Materialien:
Diese genannten Materialien gehören in den Hausmüll, in den Sperrmüll oder zum Sondermüll. In einem Hutzelfeuer haben sie nichts zu suchen.
In diesem Zusammenhang bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, keine Materialien ohne Genehmigung der für das Hutzelfeuer verantwortlichen Personen an den ortsbekannten Hutzelfeuerplätzen abzulagern.
Wir bedanken uns bei allen Veranstaltern für ihr ehrenamtliches Engagement zur Erhaltung der Brauchtumspflege und wünschen allen Besuchern der Hutzelfeuer am Samstag, 21. Februar und Sonntag, 22. Februar 2026 viel Freude.
Auf der Titelseite des Mitteilungsblattes der 9. KW 2026, der Dorf-App und auf unserer Homepage werden wir auf das Abbrennen der Hutzelfeuer in den einzelnen Ortsteilen unserer Gemeinde hinweisen.