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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 7/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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NIEDERSCHRIFT über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.01.2026

Niederschrift

über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.01.2026

Beginn der Sitzung

19:06 Uhr

Ende der Sitzung

20:45 Uhr

Vorsitzende

Alt, Michaela

Gremiumsmitglied

Alt, Thomas

Balzer, Günter

Gesang, Horst

Göhringer-Fladung, Martin

Hasenauer, Michael

Hosenfeld, Gangolf

Hüter, Sebastian

Koch, Thomas

Leinweber, Benedikt

Münker, Christoph-Peter

Münker, Manuela

Rützel, Manfred

Schad, Christine

Schnabel, Peter

ab TOP 2

Völlinger, Harald

Weber, Siegfried

Wehner, Patrick

Bürgermeister

Bürgermeister Hohnstein, Frederik

GVO-Mitglied

Erb, Thomas

Gering, Martina

Jökel, Matthias

Kasseckert, Hubert

Schmitt, Rita

Wunderlich, Kai

Ortsvorsteher

Felbinger, Lutz

Simon, Thomas

Mitglied der Verwaltung

Honikel, Stefan

Schriftführerin

Mayer, Kerstin

Betzhold, Sascha

Gemeindevertretung

Bolz, Lukas

Gemeindevertretung

Erb, Sascha

Gemeindevertretung

Faust, Thomas

Gemeindevertretung

Scheibelhut, Gerd

Gemeindevertretung

Reuß, Monika

Gemeindevorstand

Schnabel, Christoph

Gemeindevorstand

Beetz, Siegfried

OV Pfaffenrod

Dentel, Hermann

OV Schletzenhausen

Faust, Andreas

OV Brandlos

Krah, Hubert

OV Blankenau

Schlitzer, Bernd

OV Hainzell

Zur Beurkundung

Alt, Michaela

Vorsitzende

Kerstin Mayer

Schriftführerin

Vorbemerkungen

Die Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.

Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.

Tagesordnung

TOP Nr.

Beratungsgegenstand

1.

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

2.

Haushaltsplan 2026Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 gem. § 97 Abs. 3 HGO

3.

Haushaltsjahr 2025

Kenntnisnahme vom Liquiditätsnachweis gemäß § 106 HGO zum 31.12.2025

4.

Ausstieg der Gemeinde Hosenfeld aus der Jugendbetreuung des Regionalforums Fulda-Südwest zum nächstmöglichen Zeitpunkt

5.

Durchführung einer Jugendkonferenz und Neuaufstellung der Jugendbetreuung in der Gemeinde Hosenfeld

6.

Schaffung von weiteren Kindergartenplätzen

Bedarfsabfrage Waldkindergarten und weiteres Vorgehen

7.

Bewerbung als Förderschwerpunkt für das Förderprogramm "Dorfentwicklung" des Landes Hessen

8.

Bebauungsplan Nr. 13 "Beim Scholtesehof" in Hosenfeld;

hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.03.2006

9.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 "Am Stickelstein" in Blankenau als Sondergebiet Photovoltaikanlage;

hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 19.10.2023

10.

Innenbereichssatzung gemäß § 34 BauGB;

hier: Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Hosenfeld

11.

Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Ortsmitte" im OT Hainzell

12.

Löschwassersituation im Bereich des gültigen B-Plan Nr. 3 "Die Hermetzäcker" im OT Poppenrod

13.

Informationen des Bürgermeisters

14.

Anfragen/Verschiedenes

Es gibt keine Einwände gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 11.12.2025.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

Aufgrund der §§ 94 ff. Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die nachstehende Haushaltssatzung 2026, das Investitionsprogramm 2025 - 2029, den Finanzstatusbericht 2026 mit Muster 3 zu Hinweis 6 zu § 106 HGO (Seite F16) und nimmt von der Finanzplanung 2025 - 2029 Kenntnis:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Fehlbedarf von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 614.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5[1]

Nachrichtlich: Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

auf

215 v.H.

1.2

für Grundstücke

(Grundsteuer B)

auf

230 v.H.

2. Gewerbesteuer

auf

380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 29.01.2026 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die Gemeindevertretung darüber hinaus.

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden.

Abstimmung:

18 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis vom Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2025 und dem daraus verpflichtenden Liquiditätsnachweis gemäß § 106 HGO für die Kommunalaufsicht.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

Die Gemeinde Hosenfeld beschließt, aus der Jugendbetreuung des Regionalforums Fulda-Südwest zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszusteigen, sofern geplant ist, diese in unver-änderter Form fortzuführen. Möglichkeiten einer weiteren gemeinsamen Zusammenarbeit sind grundsätzlich denkbar und abzustimmen.

Die Gemeinde Hosenfeld bekennt sich ausdrücklich zur Bedeutung einer bedarfsgerechten Jugendbetreuung.

Der Gemeindevorstand wird alternativ beauftragt, Gespräche mit den Kommunen Bad Salzschlirf und Großenlüder bezüglich einer Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Jugendarbeit aufzunehmen.

Abstimmung:

15 Dafür, 1 Dagegen, 2 Enthaltungen

-

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, innerhalb des ersten Halbjahres eine Jugendkonferenz für Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren durchzuführen.

-

Ziel der Jugendkonferenz ist es, allen Jugendlichen der Gemeinde Hosenfeld die Möglichkeit zu geben, sich auszutauschen und ihre Interessen zu artikulieren, gemeinsam mit professioneller Moderation Vorschläge zu erarbeiten, wie Jugendliche künftig in kommunale Entscheidungsprozesse eingebunden werden möchten, sowie den Jugendlichen Raum zu geben, sich zu organisieren und eigene Beteiligungsformen zu entwickeln.

-

Die Jugendkonferenz soll als ganztägige Veranstaltung an einem Samstag im Bürgerhaus Hosenfeld oder an einem vergleichbaren geeigneten Ort stattfinden. Alle Jugendlichen der entsprechenden Altersgruppe sind hierzu offen einzuladen.

-

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine geeignete professionelle Moderation für die Jugendkonferenz im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auszuwählen und zu beauftragen.

-

Der Ausschuss für Kultur, Soziales und Sport wird beauftragt, den inhaltlichen und organisatorischen Rahmen der Jugendkonferenz festzulegen, zu prüfen, in welcher Form sich Jugendliche künftig organisieren können, sowie gegebenenfalls vorbereitende Gesprächsformate vorzuschlagen, um den tatsächlichen Bedarf der Jugendlichen zu ermitteln.

-

Es ist zu prüfen, ob im Zuge der Neuaufstellung der Jugendbetreuung eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden Bad Salzschlirf und Großenlüder sinnvoll und darstellbar ist. Ziel ist hierbei ausdrücklich keine flächenmäßig überdehnte Struktur, sondern eine passgenaue, gemeindenahe Lösung.

-

Die Ergebnisse der Jugendkonferenz sowie Vorschläge zur dauerhaften Ausgestaltung der Jugendbetreuung sind den politischen Gremien vorzulegen und dienen als Grundlage für weitere Beschlüsse.

Abstimmung:

18 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

Die Gemeindevertretung nimmt die Ergebnisse der Umfrage „Waldkindergarten“ zur Kenntnis und beauftragt den Gemeindevorstand zur Schaffung von weiteren Kindergartenplätzen in der Gemeinde Hosenfeld folgende Möglichkeiten zu prüfen:

  • Anbauten und Kostenermittlungen an die jeweiligen Kindergärten
  • Umbau der Grundschule Hainzell

Aufgrund der nicht eindeutigen Umfrageergebnisse zu einem Waldkindergarten wird von der weiteren Planung abgesehen.

Abstimmung:

17 Dafür, 0 Dagegen, 1 Enthaltungen

Die Gemeindevertretung stimmt einer Bewerbung als Förderschwerpunkt des Förderprogramms „Dorfentwicklung“ und somit der Durchführung der Dorfmoderation / Erstellung eines Kommunalen Entwicklungskonzept KEK unter Berücksichtigung der Förderung „Dorfmoderation“ zu.

Abstimmung:

18 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

Der am 09.03.2006 von der Gemeindevertretung gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 „Beim Scholtesehof“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgehoben.

Abstimmung:

18 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

Der am 19.10.2023 von der Gemeindevertretung gefasste Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Am Stickelstein“ in Blankenau als Sondergebiet Photovoltaikanlage mit Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgehoben.

Abstimmung:

18 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

Für den Ortsteil Hosenfeld soll gemäß § 34 Abs. 4 BauGB eine Innenbereichssatzung aufgestellt werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein geeignetes Planungsbüro mit der Prüfung der fachlichen, rechtlichen und räumlichen Voraussetzungen sowie die Erarbeitung der Satzungsunterlagen zu beauftragen.

Das Verfahren ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches durchzuführen.

Abstimmung:

18 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Hainzell „Ortsmitte“ gemäß §2 Abs. 1 BauGB.

Abstimmung:

18 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

Die notwendige Löschwasserversorgung im Bereich des B-Plan Nr. 3 „Die Hermetzäcker“ im OT Poppenrod ist unzureichend und es besteht dringend Handlungsbedarf.

Die Verwaltung soll zeitnah mit der Prüfung beauftragt werden, was für eine ausreichende Löschwasserversorgung notwendig ist und die Kosten dafür ermitteln.

Abstimmung:

18 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

13.1 Schwimmbad – Kosten Solarabsorber / Nebenleistungen

Im Rahmen der Ausschreibung und Submission ergeben sich folgende Kosten (netto):

  • GE01 Gerüstbauarbeiten: 7.978,39 €
  • GE02 Blitzschutzarbeiten: 8.530,11 €
  • GE03 Solarabsorber: 40.441,10 €

Gesamtkosten: 56.949,60 € netto

Die ursprüngliche Kostenschätzung des Ingenieurbüros Martin lag bei 64.317,00 € netto. Für die Maßnahme wird eine Förderung des Landes Hessen in Höhe von 55 % gewährt, dies entspricht 31.322,28 € netto.

13.2 Landesstraße Hosenfeld – Sieberzmühle

Hessen Mobil hat darüber informiert, dass die Erneuerung der Strecke zwischen Hosenfeld und Sieberzmühle voraussichtlich im Jahr 2027 erfolgen soll. Ein genauer Bauzeitplan liegt derzeit noch nicht vor.

13.3 Informationen aus der Bürgermeister-Kreisversammlung

In der jüngsten Kreisversammlung wurde seitens der CDU-Bürgermeister darauf hingewiesen, dass ab dem Jahr 2027 mit einer Erhöhung der Kreisumlage gerechnet werden muss.

Zudem steht der Kreisausgleichstock perspektivisch vor dem Wegfall. Für das Jahr 2026 ist nach aktuellem Stand lediglich noch ein Volumen von 2 Mio. € vorgesehen.

Alle Bürgermeister im Landkreis sprechen sich geschlossen gegen diese Entwicklung aus und haben hierzu ein gemeinsames Schreiben an den Landrat gerichtet.

13.4 Straßenbeleuchtung

Die Betriebspauschale für die Straßenbeleuchtung erhöht sich für die Gemeinde Hosenfeld in diesem Jahr um ca. 3,5 %. Ursache ist der im Vergleich hohe Bestand an älteren Masten und Leuchten.

RhönEnergie plant, spätestens bis 2032 sämtliche Straßenleuchten auf LED umzurüsten und eine Zählbarkeit des Stromverbrauchs herzustellen. Hierfür sind neue Strom- und Zählerkästen erforderlich. Für die Gemeinde Hosenfeld ergibt sich daraus ein Investitionsvolumen von rund 122.200 €.

Nach der Umrüstung wird eine Einsparung von etwa 30–40 % der Stromkosten in Aussicht gestellt.

13.5 Photovoltaik-Projekt Schletzenhausen – Hosenfeld

Das geplante PV-Projekt der RhönEnergie zwischen Schletzenhausen und Hosenfeld liegt derzeit auf Eis, da sich das Vorhaben aufgrund der großen Entfernung zur Einspeiseleitung als unwirtschaftlich darstellt.

Seitens RhönEnergie werden derzeit alternative Standorte bzw. Lösungsansätze geprüft.

13.6 Tag der Regionen 2026

Der Tag der Regionen findet am 27.09.2026 in Hosenfeld statt.

Eine Auftaktveranstaltung für interessierte Gewerbetreibende und Vereine hat bereits stattgefunden. Aktuell werden Gewerbetreibende und Vereine aktiv angeschrieben. Die Interessensbekundungen müssen bis Ende Februar 2026 erfolgen.

Sobald die zu erwartende Größe der Veranstaltung absehbar ist, können die räumlichen Rahmenbedingungen und Flächen konkret festgelegt werden.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

14.1 Stromtrasse durch das Gemeindegebiet

Es wird um Prüfung des aktuellen Standes zur geplanten Stromtrasse durch das Gemeindegebiet gebeten; insbesondere, ob die Trasse als Erdverkabelung erfolgen soll.

14.2 Winterdienst

Der Winterdienst wurde, insbesondere in Hosenfeld, teilweise unbefriedigend ausgeführt. Beschwerden sollen entweder an den Dienstleister oder die Bauabteilung weitergeleitet werden. Für unbewohnte Anwesen ist grundsätzlich der Eigentümer in der Verantwortung.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

[1] Die Steuersätze sind durch separate Hebesatzsatzung mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. September 2024 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.