Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wird im Sinne der Bürgerbeteiligung öffentlich bekannt gemacht.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom
24. Februar 2025 bis 07. März 2025
während der allgemeinen Dienststunden
| Montag, Dienstag, Donnerstag | von 08.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr |
| Mittwoch | von 08.00-12.00 und 14.00-19.00 Uhr |
| Freitag | von 08.00-12.00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung Hosenfeld -Kämmerei-, Zimmer 203, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld, öffentlich aus.
36154 Hosenfeld, 21. Februar 2025
| DER GEMEINDEVORSTAND DER |
| GEMEINDE HOSENFELD |
| (Siegel) | -Peter Malolepszy- |
| Bürgermeister |
der Gemeinde Hosenfeld
gemäß Muster 1 zu § 60 Satz1 Nr. 1 (§94 i.V.m. § 97 HGO)
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld am folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 11.779.400 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 12.261.400 EUR |
| mit einem Saldo von | - 482.000 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 18.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 18.000 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | 464.000 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | - 27.000 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.385.000 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.869.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.484.000 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.484.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 536.900 EUR |
| mit einem Saldo von | 947.100 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des | |
| Haushaltsjahres von | 563.900 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.484.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5[1]
Nachrichtlich: Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||||
|
| 1.1 | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | auf | 215 v.H. |
|
| 1.2 | für Grundstücke (Grundsteuer B) | auf | 230 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | auf | 380 v.H. | ||
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die Gemeindevertretung darüber hinaus.
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden.
36154 Hosenfeld, den
| DER GEMEINDEVORSTAND DER |
| GEMEINDE HOSENFELD |
| -Peter Malolepszy- |
| Bürgermeister |
[1] Die Steuersätze sind durch separate Hebesatzsatzung mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. September 2024 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.