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's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 13/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ergebnisprotokoll

über die öffentliche Sitzung

der Gemeindevertretung vom 10.02.2026

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Sitzungsende: 21:21 Uhr

 

Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) für die Gemeinde Hüttenberg im Rahmen der Dorfentwicklung

 

 

hier:

Beantragung zur Aufnahme als Förderschwerpunkt in die Dorfentwicklung des Landes Hessen 2026(gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis90/Die Grünen, SPD vom 26.11.24, GVT vom 09.12.24, GVO vom 10.02.25, GVT vom 31.03.25, GVO vom 28.04.25, GVT vom 19.05.25, HuF vom 12.01.26 und GVO vom 12.01.26)

 

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, den Antrag auf Aufnahme in das hessische Dorfentwicklungsprogramm 2026 als Förderschwerpunkt zu stellen.

Für die Bewerbung wurde ein kommunales Entwicklungskonzept gemäß den durch das HMLU vorgegebenen Mindestanforderungen (Stand Januar 2025) erarbeitet, welches im Weiteren die Grundlage für die Umsetzung der Dorfentwicklung darstellt.

 

Prüfung Jahresabschluss 2019 und Entlastung des Gemeindesvorstandes

(Antrag des Gemeindevorstandes vom 12.01.2026)

 

Die Gemeindevertretung beschließt den geprüften Jahresabschluss 2019 und die Entlastung des Gemeindevorstandes.

Der Beschluss über den Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie die Entlastung ist nach §114 Abs. 2 HGO an sieben Tagen bekanntzumachen und öffentlich auszulegen.

Der Beschluss ist mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Kanalerneuerung in den Straßen Borngasse, Weingartenstraße und Am Weidenborn im Bereich zwischen Schützenstraße (K352) und Weingartenstraße sowie in der Schützenstraße im Bereich zwischen Am Weidenborn und Rheinfelser Straße sowie die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn mit Nebenanlagen in den Straßen Borngasse, Weingartenstraße und Am Weidenborn im Bereich zwischen Schützenstraße (K352) und Weingartenstraße im Ortsteil Weidenhausen.

 

 

Hier:

überplanmäßige Ausgabe

 

 

​​​​​​​(Antrag der FWG-Fraktion vom 22.11.2021, GVT 06.12.2021, BuV 14.02.2022 + 25.04.2022, GVT vom 09.05.2022, BuV vom 08.05.2023, GVT vom 05.06.2023, GVO vom 11.11.2024, GVO vom 12.01.2026)

 

Die Gemeindevertretung beschließt den überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO für die Abfangung des Straßenkörpers im Teilbereich der Weingartenstraße 23 sowie für die Errichtung der Zaunanlage in der Borngasse entlang der Rheinfelser Straße 30 im OT Weidenhausen in Höhe von rd. 100.000,- € zuzustimmen.

Die Kompensation erfolgt durch eine Mittelverschiebung über die Investitionsmaßnahmen des Teilhaushaltes 4 von der Investitionsnummer KANAL-0047 nach Investitionsnummer HESS STR-03.

 

Ersatzbeschaffung eines Schmalspurschleppers für den kommunalen Bauhof

(Antrag des Gemeindevorstandes vom 01.12.2025, GVO vom 16.12.2025)

 

Die Gemeindevertretung erteilt den Auftrag zur Lieferung eines Schmalspurschleppers für den kommunalen Bauhof im Rahmen der durchgeführten beschränkten Ausschreibung an den günstigsten Bieter mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 58.191,00 €.

 

Einführung einer Grundsteuer C

(Antrag von Klaus-Heinrich Weber vom 09.01.2026)

 

Die Gemeindevertretung beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss, eine Empfehlung zur Einführung einer Grundsteuer C zu erarbeiten

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Überwachung der Arbeit des Gemeindevorstands durch die Gemeindevertretung

(Antrag von Klaus-Heinrich Weber vom 09.01.2026)

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Kurzprotokolle der Sitzungen des Gemeindevorstands zeitnah an alle Gemeindevertreter/innen übersandt werden sollen.

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Nachhaltigkeit

Regelmäßige Sachstandsberichte zu beschlossenen Projekten

(Antrag von Klaus-Heinrich Weber vom 09.01.2026)

 

A)

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Berichte des Bürgermeisters zum Haushalt künftig in Teil 2 der TO aufzunehmen sind, so dass eine Beratung möglich ist und die Berichte ggf. zur weiteren Beratung in einen Ausschuss verwiesen werden können.

B)

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bauausschuss, sich in jeder Sitzung zum Sachstand der aktuell laufenden Projekte über 50.000 Euro informieren zu lassen und der Gemeindevertretung zu berichten, wenn Probleme auftreten.

 

Nutzung des alten Feuerwehrhauses Rechtenbach nach Fertigstellung des Neubaus

(Antrag von Klaus-Heinrich Weber vom 09.01.2026)

 

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bauausschuss, eine Empfehlung zur Nutzung des alten Feuerwehrhauses nach Fertigstellung des Neubaus zu erarbeiten.

Der Antrag ist abgelehnt.