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's Blättche - Hüttenberger Mitteilungsblatt
Ausgabe 17/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der FNP-Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch

Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, Ortsteil Weidenhausen

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Aufhebung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An dem großen Pfuhl“

Gemäß § 6 BauGB (Baugesetzbuch) wurde dem Regierungspräsidium in Gießen die von der Gemeindevertretung am 12.09.2022 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Weidenhausen im Bereich der Aufhebung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An dem großen Pfuhl“ mit Schreiben vom 16.11.2022, eingegangen beim Regierungspräsidium Gießen am 23.11.2022, zur Genehmigung vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Gießen hat die Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und mit Schreiben vom 08.02.2023, Az.: RPGI-31-61a0100/32-2013/7 genehmigt.

Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB).

Jedermann kann die genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung, inkl. Umweltbericht hierzu, ab dem Tag der Bekanntmachung in der Hauptverwaltung im Ortsteil Rechtenbach, Frankfurter Str. 49-51, 35625 Hüttenberg, Bauabteilung, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB).

Gemäß § 6a Abs.1 BauGB wird der Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung inkl. Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde Hüttenberg (https://huettenberg.de unter der Rubrik Bauen/ Bebauungspläne) eingestellt. Gleichzeitig kann der Plan über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.