Bei der Bekanntmachung, welche am 3. Mai 2024 veröffentlicht wurde, ist ein Fehler in Bezug auf die für die Teilnahme an der Europawahl notwendigen Voraussetzung enthalten.
Für die Teilnahme an der Europawahl ist unter anderem Voraussetzung, dass sie am Wahltag
| - | das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, |
| - | seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag im Bundesgebiet oder in übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU-Deutsche) ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, |
| - | nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. |
Alle anderen Bestandteile der Bekanntmachung gelten unverändert fort.